Postboten und Co. Nicht jeder darf zu Neujahr Trinkgeld annehmen
Wuppertal · Diese Regeln gelten bei kleinen Geschenken für Postboten oder Müllmänner.
Sie sind eine Anerkennung für die Arbeit, die übers Jahr geleistet wurde, und werden deswegen zum Jahreswechsel überreicht: kleine Geschenke, oft „Neujährchen“ genannt, für Postboten, Müllmänner und Zeitungszusteller sind gute Tradition. Unterliegen aber auch Regeln.
Die sind vor allem für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst streng. So dürfen Beamte, etwa Polizisten, gar keine Geschenke annehmen, die mit ihrem Amt in Zusammenhang stehen. Für Angestellte in der Verwaltung, dazu gehören auch die Mitarbeiter der Technischen Betriebe, wiederum gibt es klare Grenzen.
„Es gibt ein grundsätzliches Verbot, Belohnungen und Geschenke anzunehmen“, erklärt Pressesprecherin Sabine Rische auf Anfrage. Das gelte insbesondere für Geld. Geregelt sei das in einer Dienstanweisung. Nicht so streng seien die Vorgaben, wenn ein städtischer Mitarbeiter eine Tafel „Anstandsschokolade“, wie es Rische nennt, überreicht bekommt. Hochwertige Pralinen anzunehmen, ist dagegen nicht erlaubt. „Letztendlich dienen diese Regeln dazu, Korruption vorzubeugen“, erläutert Rische.
Außerhalb der öffentlichen Verwaltung sind die Regeln weniger streng. Die Deutsche Post und der dazugehörige Paketdienst DHL zum Beispiel sind nicht grundsätzlich gegen Trinkgelder für ihre Mitarbeiter – so lange deren Höhe im Rahmen bleibe. Ähnlich sieht es Konkurrent Hermes: Man könne den Kollegen nicht verbieten, Trinkgelder anzunehmen, erklärt ein Unternehmenssprecher. Zumal diese sich naturgemäß über solche Zuwendungen freuen – „auch außerhalb der Weihnachtszeit“.
Auch die Zusteller der Tageszeitung freuen sich über kleine Geschenke, berichtet Vertriebsleiter Oliver Böttner. Zwischen vielen Lesern und „ihren“ Zustellern bestehe ein relativ enges Verhältnis, sagt er: „Die Zusteller sind rund 300 Mal im Jahr bei den Menschen an der Haustür, das ist noch intensiver als bei der Post.“
Zahlreiche Leser deponierten deswegen Neujährchen für die Zusteller am Briefkasten, sagt Böttner. Wenn das, zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern oder an belebten Straßen, nicht möglich ist, springt der Zeitungsverlag als Vermittler ein: Leser geben, wenn Corona es zulässt, Umschläge, Flaschen oder Plätzchen in der Geschäftsstelle ab, anhand ihrer Adresse werden die Aufmerksamkeiten dann dem jeweiligen Zusteller zugeordnet und übermittelt.