Verdächtiger weg Panne bei SEK-Einsatz in Wuppertal: Ursache steht jetzt fest

Wuppertal/Düsseldorf · Ein gescheiterter SEK-Einsatz in Wuppertal hat für Aufsehen gesorgt. Jetzt erklärt das NRW-Innenministerium, wie es dazu kommen konnte.

Herbert Reul (CDU), Innenminister von Nordrhein-Westfalen, steht vor einem Wasserwerfer.

Nach der Panne um eine gescheiterte Festnahme durch Spezialeinheiten der Polizei in Wuppertal steht nun die Ursache fest: Durch ein „Büroversehen“ war im Computer nicht vermerkt, dass der Verdächtige mit behördlicher Erlaubnis in die Türkei gereist war. Als die Elitepolizisten mehrere Türen aufsprengten, trafen sie nur Frau und Tochter an. Kostenpflichtiger Inhalt Der Verdächtige ist bislang nicht nach Deutschland zurückgekommen, wie es in einem Papier an den Landtag heißt.

Die AfD-Fraktion hatte nach Details der missglückten Festnahme Mitte Juni gefragt. Die Antworten werfen kein gutes Licht auf die Behörden. Demnach hatte die italienische Polizei gebeten, den Mann in Wuppertal zu verhaften - wegen Verdachts der Geldwäsche. Der Verdächtige - wegen einer anderen Sache in Deutschland zunächst in Untersuchungshaft - war zwar frei, musste Auslandsreisen aber bei der Staatsanwaltschaft anmelden. So bekam er die Erlaubnis, bis Mitte Juli in die Türkei zu fliegen.

Die Info landete zwar bei der Polizeiwache, bei der sich der Mann regelmäßig melden musste, aber nicht im Kripo-Computer. Ein Verstoß gegen die behördeninterne Verfügungslage, heißt es in dem Bericht des Innenministeriums an den Landtag. Das Polizeipräsidium Wuppertal sei inzwischen „entsprechend sensibilisiert“ worden.

Fakt ist: Der Mann war nicht daheim, als das Spezialeinsatzkommando (SEK) kam. Und er sei auch „bislang nicht nach Deutschland zurückgekehrt“, so das Innenministerium in seinem Bericht. Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft weiß, dass der Mann noch in der Türkei ist. Man stehe im Kontakt mit seinem Anwalt. In dem Wuppertaler Verfahren habe man inzwischen entschieden, ob es zur Anklage kommt. Das Ergebnis müsse aber erst dem Beschuldigten mitgeteilt werden.

(dpa)