Pillen-Prozess: Urteil ist rechtskräftig

Die Staatsanwalschaft verzichtet auf die höchstrichterliche Überprüfung des Urteils. Sie hatte fünf Jahre Haft für den 23-jährigen Fetenmacher aus Wuppertal gefordert.

Wuppertal. Der Prozess um den Internet-Verkauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten an Lebensmüde wird nicht neu aufgerollt. Das Urteil gegen den 23 Jahre alten Feten-Veranstalter S.K. aus Wuppertal - drei Jahre und neun Monate Haft - ist rechtskräftig.

Unmittelbar nach der Urteilsverkündung hatte die Verteidigung noch laut über den Gang vor den BGH nachgedacht (die WZ berichtete). Auch die Staatsanwalschaft verzichtet auf die höchstrichterliche Überprüfung des Urteils. Sie hatte fünf Jahre Haft für den Fetenmacher aus Wuppertal gefordert. Statt von 16 besonders schweren Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz ging das Gericht aber nur von drei schweren Fällen aus.

K.S. hatte gleich zu Beginn des Prozesses gestanden, Medikamente an Lebensmüde verschickt zu haben. Laut Gericht hat der junge Mann dabei mit "bemerkenswerter krimineller Energie" und "verwerflichen Mitteln" seine finanziellen Vorteile gesucht. Dass zwei Menschen starben, nachdem sie von ihm geschickte Pillen eingenommen hatten, wurde allerdings nicht strafschärfend gewertet. Um die Geschäfte ungestört abwickeln zu können, habe sich K.S. unter anderem als Medizinstudent ausgegeben. Rund 6800 Euro kassierte er von seinen Kunden.

Kurz vor Prozessende hatte sich K.S. unter Tränen entschuldigt. Von Mai 2006 bis Januar saß er in Untersuchungshaft. Diese acht Monate werden ihm auf das Strafmaß aus dem Urteil angerechnet. Bei guter Führung könnte für den Einser-Abiturienten vom Carl-Fuhlrott-Gymnasium auch eine Entlassung nach zwei Dritteln der Haftstrafe - also in knapp 21 Monaten - möglich sein. Die Chancen dafür stehen gut: Der 23-Jährige gilt als Musterhäftling und arbeitet seit Monaten in der Bibliothek der Justizvollzugsanstalt Simonshöfchen.