Prozess gegen Personalchefin: Arbeitsvertrag nur gegen Bares?
Eine frühere Personalchefin (47) soll von Bewerbern Geld gefordert haben.
Wuppertal. Die frühere Personalchefin eines Wuppertaler Busunternehmens musste sich am Donnerstag wegen Bestechlichkeit vor dem Amtsgericht verantworten. Laut Anklage soll die Frau aus Ruhpolding von Bewerbern Geld gefordert haben, damit sie sie einstellt. Sechs Bewerber sollen so zwischen 2004 und 2008 zwischen 300 und 500 Euro an sie gezahlt haben.
Nachweisbar war das am Donnerstag jedoch nur in zwei Fällen. Daher stellte das Gericht das Verfahren gegen die 47-Jährige gegen Zahlung von 1800 Euro an die Staatskasse ein.
Auch das Verfahren gegen einen wegen Beihilfe zur Bestechlichkeit mitangeklagten 27-jährigen Wuppertaler wurde eingestellt. Er war einer der Bewerber, der auf diese Weise an seine Stelle gekommen sein soll. Damit stellte das Gericht ihn mit den anderen Busfahrern gleich, deren Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt worden waren.
Eine dritte Mit-Angeklagte — die ebenfalls 47-Jährige soll in zwei Fällen das Geld der Bewerber an die Chefin übergeben haben — stimmte einer Einstellung des Verfahrens nicht zu. Gegen sie wird daher am 3. März weiter verhandelt. nib