Prozess um Mordversuch: Angeklagter schwer belastet
Laut Gutachten eines Physikers ist ein freiwilliger Sprung oder Sturz der Frau nicht wahrscheinlich.
Wuppertal. Im Prozess um versuchten Mordes und mutmaßliche Vergewaltigung einer 49-jährigen Wuppertalerin hat am Dienstag ein Physiker mit einem so genannten "Fall-Gutachten" den Angeklagten belastet.
Der ebenfalls 49-jährige Angeklagte soll im Januar dieses Jahres eine Bekannte unter einem Vorwand in seine Wohnung im 1. Obergeschoss an der Harmoniestraße gelockt, sie dort eingesperrt und vergewaltigt haben. Am nächsten Vormittag soll er die damals 48-Jährige laut Anklage aus dem Küchenfenster aus mehr als fünf Metern Höhe auf den Gehweg geworfen haben, um die Vergewaltigung zu verschleiern. Die Frau erlitt durch den Sturz unter anderem schwere Rückenverletzungen. Mehrere Wirbel seien bei dem Sturz gebrochen und regelrecht geborsten.
Der Angeklagte hatte die Vorwürfe zum Prozessauftakt bestritten. Seine Aussage damals: Als er am Morgen aufgewacht sei, habe das Küchenfenster offen gestanden und seine Bekannte bereits unten auf dem Bürgersteig gelegen. Das mutmaßliche Opfer - die Frau ist 1,50 Meter groß - hatte hingegen angegeben, von dem Angeklagten unter den Achseln gepackt und aus dem Fenster geworfen worden zu sein.
Drei Möglichkeiten gibt es, wie die 49-Jährige auf dem Boden gelandet ist: Entweder wurde sie geschubst oder sie ist freiwillig aus dem Fenster gesprungen oder aber beim Versuch sich aus dem Fenster herunter zu hangeln, abgestürzt. Laut der Berechnungen des Diplom-Physikers und den Fakten - die Stelle, an der die Frau auf dem Bürgersteig aufgeprallt ist, die Art, wie sie auf dem Boden aufgefunden wurde und ihre Verletzungen - sei jedoch einzig die Variante des Schubsens "plausibel". Auch die Aussage des mutmaßlichen Opfers füge sich in diese Berechnungen, so der Gutachter.
Auf Nachfragen des Verteidigers räumte der Gutachter ein, dass auch ein Sprung der Frau denkbar sein, sofern sie vom Fensterbrett schräg in die Höhe gesprungen sei. Dies sei jedoch fraglich aufgrund der schräg abfallenden Fensterbank.
Wie Verteidiger Karl-Heinz Lauterbach bestätigte, wird auch über eine Sicherungsverwahrung seines vielfach und einschlägig vorbestraften Mandanten diskutiert. Der Prozess wird fortgesetzt.