Neue Schilder Radeln gegen die Einbahnstraße: Stadt hinkt hinterher

Rund 20 neue Einbahnstraßen sind für Radler freigegeben, aber noch nicht gekennzeichnet.

Foto: Stefan Fries

Wuppertal. Die Mannesmannstraße sei für Radfahrer entgegen der Einbahnstraße freigegeben, verkündete die Stadt schon mehrfach. Wer die kleine Seitenstraße dann als Ausweichroute zur dicht befahrenen Nevigeser Straße bergauf nutzen will, wundert sich: Kein Schild erlaubt die Durchfahrt. „Wir müssen da erst eine Möglichkeit schaffen, auf der Nevigeser Straße zu wenden, um die Mannesmannstraße zu erreichen“, erklärt Anja Süther, Teamleiterin Verkehrsplanung. Allerdings sei durch Personalwechsel im Ressort Verkehrslenkung der Beschluss vom September 2014 in Vergessenheit geraten. Wenn dann noch Fälle wie das eingestürzte Haus dazukämen, müssen sich die Fahrradfahrer gedulden.

Auch der Rutenbecker Weg in Sonnborn ist ein Fall, der seit Juni liegt. „Durch die steigenden Aufgaben ist das Verkehrsressort an seine Grenzen geraten - die Nordbahntrasse ist als Projekt noch obendrauf gekommen“, sagt Stadtsprecherin Martina Eckermann. Zudem sei es schwer, im Verkehrsressort freie Stellen wieder zu besetzen. Durch den Bauboom werbe die freie Wirtschaft der Stadt Interessenten ab.

Klaus Lang, Vorsitzender des Wuppertaler Fahrradclubs ADFC, kennt das Problem mit den Einbahnstraßen: „Vergangenes Jahr sind viele Öffnungen von Einbahnstraßen beschlossen worden — die Umsetzung dauert aber manchmal Monate.“ Er vermutet, dass bestimmt noch 15 bis 20 „beschlossene“ Einbahnstraßen in Wuppertal nicht ausgeschildert sind. Insgesamt seien derzeit 150 Einbahnstraßen zumindest in der Theorie für Radfahrer freigegeben. Weitere 20 bis 30 werden in den nächsten Wochen in den Bezirksvertretungen vorgestellt.

Das Prozedere sei langwierig, erklärt Lang: Während in anderen Städten der Verkehrsausschuss entscheide, dürfe in Wuppertal jede Bezirksvertretung mitreden. „In Cronenberg zum Beispiel lehnt die Bezirksvertretung viele Öffnungen ab, selbst wenn die Polizei diese befürwortet“, sagt Lang. Dabei sei inzwischen laut Straßenverkehrsordnung die Freigabe in Tempo-30-Zonen der Regelfall. Dürfen Radfahrer in einer Einbahnstraße nicht beide Richtungen befahren, muss das extra begründet werden.