Wuppertal Rat der Feuerwehr: Mehrfamilienhäuser nicht abschließen

Auch die Polizei rät, in Gebäuden die Haustüren aus Brandschutzgründen nicht abzuschließen.

Wuppertal. WZ-Leser Jochen Dieckmann wohnt in einem Mehrfamilienhaus am Ölberg. Neun Mieter gibt es. Da das Gebäude momentan renoviert wird, sind allerdings nur noch zwei Wohnungen belegt. „Mein einziger Nachbar ist derzeit im Urlaub“, erklärt Dieckmann. „Deshalb habe ich unten auch die Haustür abgeschlossen.“ Vor allem aus Gründen der Einbruchsprävention, wie er sagt. Deshalb sei er überrascht gewesen, als kürzlich ausgerechnet ein Polizist ihm geraten habe, die Haustür nicht abzuschließen. „Aus Brandschutzgründen“, erinnert sich Dieckmann und fragt: „Wie verhalte ich mich denn jetzt richtig?“

Stefan Weiand, Pressesprecher der Wuppertaler Polizei, bestätigt, dass er und seine Kollegen eher vorschlagen, die Tür nicht abzuschließen. Denn im Brandfall komme man unter Umständen nicht schnell genug aus dem Haus, wenn die Tür zugesperrt ist. „Man muss abwägen, Recht auf Eigentum gegen Brandschutz.“ Menschenleben, sagt Weiand, gingen aber natürlich immer vor. Die Haustür nur zuzuziehen, „ist aber nur ein Rat“, sagt Weiand. „Aus unserer Sicht gibt es da keine rechtliche Grundlage.“

Eindeutig ist die Meinung bei der Feuerwehr. „Wir fordern: Schließt nicht ab!“, sagt Tobias Krebber, Abteilungsleiter Vorbeugender Brandschutz in Wuppertal. Man berufe sich dabei auch auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Az.: 2-13 S 127/12) . Das hatte 2015 in einem Einzelfall entschieden, dass der Passus in einer Hausordnung, wonach die Tür zwischen 22 und 6 Uhr abzuschließen sei, nicht rechtsgültig sei. Ein Mieter hatte gegen die Vorschrift geklagt. Auch wenn das Urteil, wie Krebber einräumt, sich auf die hessische Bauordnung bezieht, „zitieren wir es, weil es gut die Gefahren beschreibt“.

Wenn es brennt, können abgeschlossene Haustüren Hausflure zu einer lebensgefährlichen Falle machen — wenn Bewohner bei der Flucht aus der Wohnung vergessen, den Schlüssel einzustecken.

Krebber verweist aber auch auf Probleme bei „normalen“ Rettungseinsätzen: Unten klingelt der Arzt oder Sanitäter, der Bewohner drückt oben den Türöffner — die Tür bleibt aber trotzdem zu. „Wir bekommen die Tür natürlich immer irgendwie auf“, sagt Krebber. Doch vergehe dabei unter Umständen wertvolle Zeit.

„Aus unserer Sicht gibt es eigentlich keine Gründe für das Abschließen.“ Dass Bewohner Angst vor Einbrüchen haben, könne auch die Feuerwehr nachvollziehen. „Aber dann schlagen wir eine technische Lösung vor“, betont Krebber. Eine sogenannte Panikentriegelung etwa, also Schließsysteme, die von außen nur mit, von innen aber auch ohne Schlüssel zu öffnen sind.

„Unsere Empfehlung ist, dass sich Hausbesitzer mit ihren Mietern einigen oder am Hauseingang ein Sicherheitskästchen mit dem Schlüssel deponieren“, sagt Haus und Grund-Vorsitzender Hermann-Josef Richter. Letzteres wäre auch das, was er persönlich machen würde. Es wäre ein Kompromiss, so Richter. Direkte Vorgaben könne auch Haus und Grund nicht machen, „solange es keine rechtliche Grundlage gibt“. In den Standardmietverträgen sei ohnehin kein Passus zu finden, der das Abschließen der Haustür festlegt. Das werde dann über individuelle Absprachen geregelt. Foto: dpa