Wuppertal Rauchwarnmelder: Hausbesitzer müssen bis Dezember handeln
Ab Januar 2017 müssen Häuser und Wohnungen mit den Geräten ausgestattet sein — die Übergangsfrist läuft Ende des Jahres ab.
Wuppertal. Wenn Rauchwarnmelder losgehen, machen sie einen Höllenlärm und das ist auch gut so: „Es gibt kaum eine andere Möglichkeit, mit so wenig Aufwand so viel Sicherheit herzustellen“, sagt Tobias Krebber, Abteilungsleiter Vorbeugender Brandschutz bei der Feuerwehr, zum Thema Rauchwarnmelder in Wohnungen.
Die sind in NRW eigentlich schon seit 2013 Vorschrift, bislang gab es aber eine Übergangsfrist. Sie läuft Ende Dezember ab, dann sind Haus- oder Wohnungseigentümer in der Pflicht. Wer also bislang säumig war und sich vor der Anschaffung gedrückt hat, für den wird es jetzt höchste Zeit. Zwar seien weder systematische Kontrollen vorgesehen noch würden Bußgelder fällig, ist auf WZ-Nachfrage vom Landesbauministerium zu hören. Doch ohne Rauchwarnmelder könnten im Schadensfall durchaus Haftungsansprüche entstehen und Wohnungsbesitzer und Vermieter möglicherweise belangt werden.
„Der Hauseigentümer hat die Pflicht, Rauchwarnmelder anzuschaffen und auch zu warten“, betont Hermann Josef Richter, Vorsitzender des Haus- und Grundeigentümervereins Wuppertal und Umgebung. „Das kann er selbst vornehmen oder einer Firma übertragen.“ Die Kosten dafür seien dann umlagefähig. Ob selbst installiert werde oder externe Dienstleister beauftragt würden, hänge auch mit der Größe des Hauses beziehungsweise der Zahl der Wohnungen und der Eigentümerstruktur zusammen, so Richter.
Für den Betrieb der Rauchmelder ist übrigens der Mieter zuständig: „Das heißt, dass er beispielsweise eine neue Batterie einsetzen muss“, sagt der Haus und Grund-Vorsitzende. Er weist darauf hin, dass es längst Rauchmelder gebe, deren Batterien zehn Jahre und länger hielten, was die Wartung erleichtere. Aber dennoch müsse sich der Hauseigentümer einmal im Jahr davon überzeugen, dass der Rauchmelder auch funktioniert: „Das sagen wir unseren Mitgliedern jetzt seit Monaten, bieten Rauchmelder an und informieren“, sagt Richter: „Ich persönlich halte es auch für richtig, dass die Melder Pflicht werden. Weil größerer Schaden dadurch möglicherweise verhindert wird.“
Bei Haus und Grund habe man allein in den letzten Monaten 700 bis 800 Rauchmelder verkauft, die Anschaffung trage letztendlich zur Schadensminderung bei. „Und Schadensminderung bedeutet ja auch, dass Versicherungsprämien nicht in den Himmel wachsen.“ So dass alle Beteiligten Nutzen daraus ziehen könnten.
„Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen müssen Bestandimmobilien bis zum 31. Dezember mit Rauchwarnmeldern nach der Landesbauordnung NRW ausgestattet werden“, bestätigt auch Frank Schmidtmann vom gleichnamigen Wuppertaler Immobilienunternehmen, das für mehrere Eigentümergemeinschaften als Hausverwaltung tätig ist. „Wir empfehlen aus Gründen der Haftung, diese Angelegenheit auf den Verband der Wohnungseigentümer zu übertragen und durch eine entsprechende Fachfirma die Montage und auch die jährliche Wartung durchführen zu lassen“, so Schmidtmann.
Für Eigentümer, die keine Zeit hätten oder sich die Installation nicht zutrauen, empfiehlt sich dies sicher. Doch einzelne Besitzer und Wohnungsinhaber könnten auch problemlos selbst tätig werden, sagt Tobias Krebber von der Feuerwehr.: „Jeder, der auf eine kleine Trittleiter kommt, kann einen Rauchmelder ganz einfach selbst installieren.“