Reformiertes Gemeindestift: Ex-Chef vor schnellem Prozess

Untreue-Anklage gegen früheren Geschäftsführer (59) zugelassen.

Wuppertal. Am Gründonnerstag muss sich der frühere langjährige Geschäftsführer des Reformierten Gemeindestifts an der Blankstraße, Hans-Joachim Schwunk (59), vor Gericht verantworten. Die Vorwürfe — Betrug (drei Fälle) und Untreue (fünf Fälle) — sind teilweise viele Jahre alt, datieren aus dem Zeitraum November 2003 bis August 2008.

Unter anderem geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass sich der damalige Geschäftsführer Ende 2003 einen 7000-Euro-Vorschuss hat auszahlen lassen, wobei Schwunk von Anfang an nicht vorgehabt habe, die Summe zurückzuzahlen. Bei einer Betriebsprüfung sei zudem aufgefallen, dass der damalige Chef von 2003 bis 2004 Haustechniker des Stifts zu privaten Renovierungs- und Umzugsarbeiten eingesetzt habe. Dem Stift sei ein Schaden von 13.000 Euro entstanden, haben die Ermittler ausgerechnet (Kasten rechts).

Wie berichtet, hatte Schwunk vor zwei Jahren über seinen Verteidiger die Vorwürfe der Anklage zurückweisen lassen. Das könnte sich geändert haben. Wie die WZ erfuhr, ist für den Prozess nur ein Verhandlungstag geplant. Zeugen wurden bislang nicht geladen. Das spricht für eine kurze Beweisaufnahme beziehungsweise eine geständige Einlassung des nicht vorbestraften Angeklagten.

Auch die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung ist mittlerweile vom Tisch. Zur Erinnerung: Ab 1993 fungierte Schwunk als Geschäftsführer des Reformierten Gemeindestifts. Nach der Durchsuchungsaktion der Fahnder an der Blankstraße im Sommer 2008 wurden die Vorwürfe bekannt. Doch ebenso öffentlich und geschlossen stellte sich der Aufsichtsrat des damals noch von der Diakonie unabhängigen Gemeindestifts hinter den unter Verdacht geratenen Chef.

Als dann die Diakonie das Alten- und Pflegezentrum (180 Betten, über 300 Mitarbeiter) übernahm, wurde Schwunk von den neuen Gesellschaftern zunächst „abberufen“. Im April 2010 folgte die Kündigung. Dagegen wehrte sich der Ex-Chef mit einer Kündigungsschutzklage. Im Raum stand unter anderem, ob und wie etwaige Wiedergutmachungsansprüche der Diakonie mit den Abfindungsansprüchen des langjährigen Geschäftsführers zu verrechnen seien. Schließlich einigte man sich ohne Prozess auf einen Auflösungsvertrag. Laut Diakonie-Direktor Martin Hamburger lief der Vertrag mit Schwunk vereinbarungsgemäß im Herbst vergangenen Jahres aus.