Rennen mit tödlichem Ende: Reue, Strafe und offene Fragen

Ein 22 Jahre alter Wuppertaler hat seine 20 Jahre alte Freundin auf dem Gewissen. Das Amtsgericht gibt ihm die Chance zur Bewährung.

Wuppertal. Quietschende Reifen, heulende Motoren getunter Autos und Anfahrrennen an der Ampel: Jeder Wuppertaler weiß — auf der B 7 wird gerast. In der Nacht des 10. Oktobers 2010 nahm ein solches Rennen das schlimmstmögliche Ende. Ein damals 20 Jahre alter Wuppertaler verlor kurz hinter der Stadtgrenze zu Schwelm — dort gilt Tempo 70 — ohne Fremdeinwirkung die Kontrolle über sein Opel-Astra-Cabrio.

Der Wagen überschlug sich mehrfach, landete auf einem Stein am Straßenrand. Das Todesurteil für die Beifahrerin und Freundin des jungen Wuppertalers. Die 20-Jährige erlag noch am Unfallort ihren schweren Kopfverletzungen.

Ihr Freund und Fahrer überlebte nahezu unverletzt. Donnerstag wurde er wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einer zweijährigen Führerscheinsperre verurteilt. Zuvor hatte der bislang unbescholtene Wuppertaler ein Geständnis abgelegt. Unter anderem gab er zu, sich mit dem Fahrer eines 3er-BMW von Oberbarmen bis nach Schwelm ein Rennen geliefert zu haben.

Bei der Schilderung schob der junge Mann allerdings — gewollt oder ungewollt — einen Teil der Verantwortung seiner Freundin zu. Die habe während des Rennens zu ihm gesagt: „Gib Gas. Lass Dich von dem doch nicht abziehen.“ Abgesehen vom Astra-Fahrer gibt es für diese Aussage keine Zeugen. Aber andere Fakten, die so ziemlich jedes Klischee über klassische B-7-Raser erfüllen. So war der Astra des Unfallfahrers ein getuntes 116-PS-Geschoss. „Start“ des Rennens war am Berliner Platz. Dort stand der Astra-Fahrer an einer roten Ampel. Neben ihm ein BMW-Fahrer: 21 Jahre alt, satte 140 PS unter der Haube. Ein kurzes Gespräch durchs offene Fenster. Wieviel der Wagen denn drauf hätte? Bei Grün ging es dann mit quietschenden Reifen in Richtung Schwelm.

Wie schnell er denn gewesen sei, wollte Richterin Andrea Sauter-Glücklich vom Astra-Fahrer wissen. „Etwa 150“, kam kleinlaut vom Angeklagten. Innerstädtisch gilt auf der B 7 Tempo 50.

Die Antwort des BMW-Fahrers auf die gleiche Frage, ließ tief blicken. Kein Mensch fahre mit 50 über die B 7. 70 oder 80 sei normal, sagte der 21-Jährige. Ein Rennen habe es an diesem Abend aus seiner Sicht aber nicht gegeben. Er habe „wegfahren“ wollen, weil er angeblich Sorge hatte, dass der Astra-Mann ihm ins Auto fährt. Ansonsten machte der junge Mann einen erstaunlich unbeeindruckten Eindruck. Er habe den Astra-Fahrer aus dem Wrack geholt. Der eingeklemmten Frau habe er nicht mehr helfen können, erzählte er vor Gericht. Irgendwann sagte er dann doch, dass er seinen Fahrstil mittlerweile geändert habe.

Dem Astra-Fahrer waren Reue und Schuldbewusstsein gestern klar anzusehen. Der Unfall hatte auch für ihn Folgen: Seine Lehre — ausgerechnet bei einem Bestattungsunternehmen — brach er im zweiten Lehrjahr ab, machte eine Therapie. In diesem Jahr ließ dann auch die Mutter des Opfers — sie nahm als Nebenklägerin am Prozess teil — einen Kontakt zu ihm zu. Gemeinsam leiste man Trauerarbeit.

Das Leben geht weiter. Der Astra-Fahrer arbeitet mittlerweile wieder — in der Kfz-Branche. Seit August muss er ohne Führerschein auskommen. Das Gericht legte fest, dass die Führerscheinsperre noch 19 Monate dauern wird. 2500 Euro muss der 22-Jährige in monatlichen Raten an einen Verein für Sterbebegleitung zahlen. Der Angeklagte nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an. Zumindest juristisch ist der Fall für ihn und die Angehörigen des Opfers somit erledigt.