Ringelsocken: Polizist identifiziert Castor-Gegner
Das Verfahren gegen einen Wuppertaler (22) wird gegen Auflagen eingestellt.
Wuppertal. Wer auf eine Demonstration geht, sollte sich vorher gut überlegen, was er anzieht. Diese Lehre wird wohl ein 22-jähriger Wuppertaler ziehen — auch wenn das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde. Lediglich 40 Stunden gemeinnützige Arbeit muss der Student als Auflage leisten, der ursprünglich wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt war.
Der Ursprung des Falls liegt bereit anderthalb Jahre zurück: Im November 2011 nahm der Wuppertaler an einer Demonstration gegen einen Castor-Transport ins Atommüll-Zwischenlager Gorleben teil. Dabei soll er, so die Anklage, zu einer Gruppe von sieben bis acht Personen gehört haben, die einen Polizisten mit einer stark reizenden Flüssigkeit, die nach Nagellack roch, angegriffen haben sollen.
Der Wuppertaler sagte jedoch am gestrigen Dienstag aus, dass er von diesem Vorfall das erste Mal aus der Anklageschrift erfahren habe. Er habe zwar zu den etwa 80 bis 100 Personen gehört, die sich zu diesem Zeitpunkt in dem Waldstück in Nahrendorf (Kreis Lüneburg) aufgehalten haben, aber nicht zu der attackierenden Gruppe. „Als ich die Vorwürfe gehört habe, wusste ich sofort: Ich kann damit nicht gemeint sein“, sagte der 22-Jährige aus.
Doch wie geriet der Wuppertaler überhaupt ins Visier der Beamten? Dazu sagte am gestrigen Dienstag ein Polizist aus, der im Einsatz war, um den Castor-Transport zu schützen. Er habe direkt nach der Attacke auf seinen Kollegen einen Jungen und ein Mädchen — sie soll für das Sprühen der ätzenden Flüssigkeit verantwortlich sein — kurzzeitig unter Kontrolle gehalten. Das Gesicht des Jungen habe er nicht erkannt, dafür aber auffällige grau-gelbe Ringelsocken. Dann gab es jedoch einen Rückzugsbefehl und er habe die Jugendlichen laufen lassen müssen, sagte der Beamte.
Zwölf Minuten später — das zeigt ein Video der Polizei — haben die Polizisten dann in einem Vorstoß den Wuppertaler verhaftet. Weil er wie sehr viele der Demonstranten einen weißen Anstreicher-Overall trug, waren die Ringelsocken das einzige Identifizierungs-Merkmal.
Das reichte dem Gericht am Dienstag jedoch nicht aus — der Vorwurf der gemeinschaftlichen Körperverletzung war vom Tisch. Weil der Vorwurf des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz jedoch weiter bestand, einigten sich die Beteiligten auf eine Einstellung des Verfahrens mit der Auflage von 40 Arbeitsstunden.