Rott: Anwohner klagen gegen Mini-Bolzplatz

Die Nachbarn des Mini-Kunstrasen-Platzes auf dem Rott wollen die Schließung der Anlage erwirken – zum zweiten Mal.

Rott. Um den von Viktoria Rott betriebenen Mini-Kunstrasen-Platz unterhalb des Aschenplatzes am Schönebecker Busch gibt es einen neuen Rechtsstreit. Anwohner haben beim Verwaltungsgericht in Düsseldorf gegen die Stadt Wuppertal Klage erhoben. Ziel: die Beseitigung des Bolzplatzes. Begründung: zu viel Lärm beim Fußballspielen und unrechtmäßige Nutzung.

Der Streit um den Rotter Bolzplatz ist nicht neu. Seit der Eröffnung im Sommer 2008 fühlten sich dieselben Anwohner gestört und klagten. Das Verwaltungsgericht lud zum Ortstermin und riet den Nachbarn schließlich, ihre Klage gegen die Anlage zurückzuziehen. Der Grund: Der Verein versprach, einen Schallschutz zu errichten und unterwarf sich einer wesentlichen Bedingung: Mehr als fünf Stunden täglich darf auf dem Mini-Platz nicht gebolzt werden. Nach 20Uhr ist das Gelände gesperrt.

Damit schien der Fall erledigt. Viktoria Rott setzte die Vorgaben in Eigenregie in die Tat um. Eine Schallschutz-Bretterwand wurde errichtet, das Gelände gegen unrechtmäßige Besucher gesichert. Die Stadt und die Bezirksvertretung Barmen halfen dem Verein mit 17.000 Euro. Außerdem bemühte man sich, die Wogen zu glätten. Auf einem Schild am Bolzplatz-Eingang steht im Namen des Oberbürgermeisters: "Bitte die Ruhezeiten einhalten! Nehmt Rücksicht auf die Nachbarn!"

Doch die Nachbarn greifen das Barmer Vorzeigeprojekt (siehe Kasten rechts) mit einer neuen 18-seitigen Klageschrift flächendeckend an. So sei unter anderem die Holzwand weder dick noch lang genug. Das Holz habe sich durch klimatische Einflüsse verzogen, sei dadurch lärmdurchlässig geworden. Das Geläuf sei ohne jede Schalldämmung auf den Asphalt verlegt worden, heißt es in der Klage. Auf dreieinhalb Seiten haben die Nachbarn zudem Protokoll geführt, wer aus ihrer Sicht unrechtmäßig auf dem Mini-Platz gekickt haben soll. Es handele sich vor allem um Erwachsene - und nicht wie vorgesehen um Kinder und Jugendliche.

Viktoria Rott verweist darauf, dass man das Sportamt regelmäßig über die Belegung der Anlage unterrichtet habe. Die Anlage sei seinerzeit ordnungsgemäß abgenommen worden, hieß es am Mittwoch seitens des Sportamts. Angesichts des schwebenden Verfahrens hält man sich ansonsten zurück. Ob es noch in diesem Jahr eine Entscheidung des Gerichts gibt, ist offen. Zunächst einmal haben die Stadt als Beklagte und Viktoria Rott Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Fakt ist: Vorerst darf die Anlage weiter benutzt werden.