Kriminalfall Schacht-Mord in Wuppertal - Mutmaßlicher Täter in der Türkei gefasst

Wuppertal · Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft verzeichnet einen Erfolg im Fall um den 83-Jährigen, der am Röttgen getötet wurde. Der mutmaßliche Täter wurde in der Türkei festgenommen, doch der Fall erweist sich als schwierig.

Am Röttgen machte eine Anwohnerin in der Tiefgarage eine grausige Entdeckung.

Foto: Fischer, Andreas (f22)

Der Fall um den 83-Jährigen, dessen Leiche in einem Luftschacht zu einer Tiefgarage am Einkaufszentrum Röttgen gefunden wurde, hat im vergangenen Frühjahr ganz Wuppertal erschüttert. Jetzt wurde der mutmaßliche Täter (47) in der Türkei festgenommen. Das teilte die Staatsanwaltschaft der WZ auf Nachfrage mit. Die türkischen Behörden würden den Fall gerne in ihrem Land verhandeln und haben die Wuppertaler vor einer Woche um Rechtshilfe in dem Fall ersucht. Unklar ist bislang, ob der Flüchtige wegen der Fahndung in Deutschland festgenommen wurde oder ob er wegen einer anderen Tat in Haft sitzt. „Die Kommunikation mit der Türkei ist bislang sehr schwierig“, sagt Staatsanwältin Dorothea Tumeltshammer.

Die Mordkommission Schacht suchte den Mann, der am 3. April 2018 aus Habgier einen 83-jährigen Bekannten getötet und die Leiche spontan in einem Lüftungsschacht entsorgt haben soll. Anschließend flüchtete der Angreifer gemeinsam mit seiner Frau in die Heimat. Während der mutmaßliche Haupttäter zunächst untergetaucht blieb, kehrte die 41-jährige Deutsche in die Bundesrepublik zurück.

Gegen sie wurde zunächst ein Verfahren wegen der Beihilfe zum Mord eingeleitet. Staatsanwältin Dorothea Tumeltshammer ging davon aus, dass die Ehefrau bei dem Tod des Rentners anwesend war. Auf Videoaufnahmen aus dem Bus, in dem Ehepaar und Opfer kurz vor der Tat zu sehen sind, sei klar zu erkennen, wie beide den Senioren anschauen und beim Aussteigen jeweils Handschuhe überstreifen.

Das zuständige Gericht ließ den Fall aber nie verhandeln, weil es der Aussage der Beschuldigten glauben schenkte. Diese gab an, die Handschuhe wegen des Wetters angezogen zu haben und nach dem Aussteigen aus dem Bus auf der Suche nach einer Telefonzelle gewesen zu sein. Gegen diese Entscheidung könne derzeit, so Tumeltshammer, keine Beschwerde eingelegt werden: „Das geht erst, wenn es neue Beweismittel gibt. Diese versuchen wir zu erhalten.“