Schonzeit für Hecken und Gebüsche
Gartenfreunde sollten jetzt schnell zur Schere greifen.
Wuppertal. Noch bis Montag, 28. Februar, dürfen Hecken, Gebüsche, lebende Zäune (etwa von Efeu bewachsene Hauswände) und Bäume, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzter Flächen stehen, geschnitten werden. Ab Dienstag, 1. März, sind nur noch Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses erlaubt. Die Schonzeit geht bis zum 30. September. Volker Schröder vom Ressort Umweltschutz der Stadt erklärt, was Gartenfreunde beachten sollten.
Da eine Hecke nicht von heute auf morgen wächst, sollte abgeschätzt werden, wie sie wachsen wird und dementsprechend der Schnitt erfolgen.
In Siedlungen wird gerne alles einheitlich auf einen Meter geschnitten. Dabei lässt man pflanzentypische Eigenschaften außer Acht. Es könnten Beeren aus der Hecke wachsen, die man nicht möchte. Schmucksträucher wie Forsythien, die im Gegensatz zum Haselnussstrauch mehr in die Breite wachsen, werden unten kahl, wenn man sie nur oben kürzt. Dann bieten sie nicht mehr den gleichen Lichtschutz. Wichtig ist: Es kommen dort neue Triebe, wo die Schnittstellen sind.
Wilde Tiere und Pflanzen haben einen Grundschutz. Hecken sind Nistrückzugs- und Durchzugsort sowie Nahrungshabitat. Es muss darauf geachtet werden, dass Vögel — vor allem bedrohte Arten — dort brüten und die Pflanze anfliegen können. Auch Insekten benötigen diesen Lebensraum. Bei Zweifeln und Fragen kann der Betroffene bei der Stadt (2 563 5533; 563 5499) anrufen.
Wenn beispielsweise Gefahr von einer Hecke oder einem Baum ausgeht, oder ein Teil der Hecke entfernt werden muss, um an einen Kanal zu kommen, kann auf Antrag geschnitten werden.
Besonders gravierend ist das Roden von Hecken, aber auch die Zerstörung eines bebrüteten Nestes. Die Strafen reichen von Verwarnungen bis hin zu Bußgeld im fünfstelligen Bereich.