Urteil: Wuppertaler Ex-DJ (71) soll 300 Stunden für Senioren singen

Im Prozess um die Partei "Die Grauen" wurde am Freitag ein bekannter Entertainer auf Bewährung verurteilt.

Wuppertal. Als Entertainer, Discjockey (DJ), Ex-Schlagersänger (Du oder keine, Käpt’n von Honolulu) und früherer Radio-Moderator in der DDR ist er seit Jahrzehnten in ganz Wuppertal bekannt. Am Freitag wurde der Michael H. (71) im Parteispenden-Prozess rund um die mittlerweile aufgelöste Partei „Die Grauen“ verurteilt. Das Strafmaß: ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung wegen Beihilfe zur Untreue.

Das Landgericht unter Vorsitz von Helmut Leithäuser sieht es als erwiesen an, dass der Wahl-Wuppertaler bei bezuschussten Seminaren der Partei die Teilnehmerlisten frisiert hat.

Die Bewährungsauflagen wählte Richter Leithäuser mit Bedacht: 300 Stunden soll der 71-Jährige gemeinnützig Arbeiten — und zwar im Altenheim. Er soll dort die Senioren unterhalten. Der bekannte Entertainer hatte zuvor ein Geständnis abgelegt und bekannt: „Ich schäme mich.“ Den Hauptbeschuldigten im Prozess soll H. vor mehreren Jahren in einer Gaststätte in der Elberfelder City kennengelernt haben und wurde von ihm für die Partei angeworben.

Das Urteil ist rechtskräftig.