Sonntag bleiben die Geschäfte zu
Verwaltungsgericht Düsseldorf verbietet die Öffnung der Läden in Elberfeld am 3. Dezember. Die Gewerkschaft Verdi setzt sich durch.
Es hätte einer der umsatzstärksten Tage im Jahr für den Elberfelder Einzelhandel werden können, doch am kommenden Sonntag, 3. Dezember, bleiben die Geschäfte geschlossen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat nach einem Eilantrag der Gewerkschaft Verdi den verkaufsoffenen Sonntag untersagt. Nach der mehrjährigen Sperrung der B 7 dürfte die gebeutelten Geschäftsleute besonders schmerzen, dass der verkaufsoffene Sonntag in der Landeshauptstadt für denselben Tag genehmigt wurde.
In Wuppertal beanstandeten die Verwaltungsrichter die „Rechtsverordnung der Stadt Wuppertal über das Offenhalten von Verkaufsstellen“. Am 13. November hatte der Rat der Stadt mehrheitlich verkaufsoffene Sonntag für den 3. Dezember in Elberfeld und den 10. Dezember in Barmen beschlossen. Gegen die Stadt hatte Verdi aber allein wegen der Elberfelder Pläne geklagt und jetzt Recht bekommen.
„Eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht München ist nicht vorgesehen, da die Aussichten auf Erfolg wenig realistisch sind“, sagt Ordnungsdezernent Matthias Nocke. Die Diktion des Urteils sei unerwartet eindeutig. „Überraschend ist, wie hoch die Messlatte gelegt wird, zusätzliche Ereignisse zu schaffen, die einen verkaufsoffenen Sonntag rechtfertigen“, sagt Nocke. Die Elberfelder IG 1 hatte eine Weihnachts-Wunder-Welt auf dem Kirchplatz geplant. Das Gericht ließ sich nicht überzeugen, dass die Wunder-Welt mehr Besucher als die offenen Läden angelockt hätte. Früh im Jahr will Nocke nun eine Gesprächsrunde mit Handel, Gewerkschaft und Kirchen einberufen, um verkaufsoffene Sonntage für das Jahr 2018 festzulegen.
Die Gewerkschaft Verdi fordert, dass bei diesen Konsensrunden in Zukunft die Politik mit am Tisch sitzt. „Die Parteien müssen ihrer politischen Verantwortung gerecht werden,“, sagt Silke Iffländer, kommissarische Bezirskgeschäftsführerin von Verdi. „Die Stadt füllt die Vermittlerrolle nicht aus. Wenn die Stadt den Antrag sorgsam geprüft hätte, hätte sie den offenen Sonntag von vorneherein absagen müssen“, so Iffländer. Die Gewerkschaftler sehen sich in der Sorgfaltspflicht für die Mitarbeiter im Einzelhandel. Das Verwaltungsgericht hatte in seiner Urteilsbegründung auf frühere Entscheidungen zum „besonderen verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe“ hingewiesen.
Die FDP-Fraktion kritisiert die Stadtverwaltung für ihre „wiederholt schlechte rechtliche Einschätzung“ hinsichtlich des Urteils. „Dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf die rechtlichen Einschätzungen der Stadt Wuppertal nicht teilt, und Wuppertal wiederholt Prozesse verliert, geschieht immer häufiger“, sagt der Fraktionsvorsitzende Alexander Schmidt. Die Leidtragenden seien die Elberfelder Geschäftsinhaber, die für den Sonntag viel Geld investiert hätten, und die Kunden, die sich auf einen zusätzlichen Einkaufstag gefreut hätten. Gerd-Peter Zielezinski, Fraktionsvorsitzender der Linken, sieht die Haltung seiner Fraktion bestätigt: „Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, denn die Einrichtung einer Winter-Wunder-Welt ist nicht geeignet, die gesetzlichen Vorgaben für eine Sonntagsöffnung zu gewährleisten.“
Für den Einzelhandel hatte Ralf Engel, Geschäftsführer des Rheinischen Einzelhandelsverbands in Wuppertal, die Diskussion um verkaufsoffene Sonntage vor dem Urteil als Anachronismus kritisiert und die Lockerung der Öffnungszeiten gefordert. Im Sommer hatten die Geschäfte beim Elberfelder Cocktail und der Eröffnung der B 7 sehr gute Umsätze erzielt. Diese Umsätze werden am kommenden Wochenende nun in den Nachbarstädten gemacht. “ S. 18