Spitzenbeamter will mehr Arbeit: Gericht sagt „Nein“

Beamtenrecht: Warum die Klage des langjährigen Beigeordneten Bayer gegen seine Entmachtung scheiterte.

Wuppertal. Ein sehr gut bezahlter Wahlbeamter, der sich über zu wenig Arbeit und Verantwortung beschwert? Das gibt es. Der Wuppertaler Beigeordnete Harald Bayer (57, Grüne) hat den Rat der Stadt verklagt, weil er sich seit dem neuen Zuschnitt der Dezernate unterbeschäftigt fühlt. Unter anderem hatte die Ratsmehrheit aus SPD und CDU dem Wahlbeamten vergangenes Jahr das einflussreiche Umweltressort entzogen.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Bayer-Klage gegen den Beschluss am Freitag ab. Die Untergrenze einer "angemessenen Beschäftigung" sei noch nicht erreicht. Richter Norbert Chumchal: "Wir sind nur ein Gericht, keine politische Instanz." Das dürfte den Nagel auf den Kopf treffen.

Zur Erklärung: Beigeordnete sind Wahlbeamte, die als Vertreter des Oberbürgermeisters quasi an der Schnittstelle zwischen Verwaltung und Politik sitzen. Und der Fall Bayer ist letztlich ein Politikum. Seit 1989 ist der Ingenieur Wahlbeamter. Zweimal wurde er wiedergewählt. Damit ist der 57-Jährige so etwas wie das Urgestein der Wuppertaler Beigeordneten.

Und: Derzeit verdienen nur Oberbürgermeister Peter Jung und Stadtkämmerer Johannes Slawig (beide CDU) mehr als der Grüne Harald Bayer. Doch das Tischtuch zwischen Stadtspitze und Spitzenbeamten ist längst zerschnitten. Stück für Stück wurde der Grüne entmachtet.

Es gab viele Themen - die Baumschutzsatzung, das Gewerbegebiet Kleine Höhe, die geplante JVA in Ronsdorf -, bei denen der Beigeordnete mit seinem Chef, OB Jung, bis hin zum offenen Affront über Kreuz lag. Am Ende blieben Bayer nur die Straßenreinigung (ESW), das Gesundheitsamt und das Ressort für Grünflächen und Forsten.

Zum Vergleich: Zuvor hatte der 57-Jährige Mitspracherecht in relevanten Bau- und Umweltfragen. Jetzt ist er nur noch ein Beigeordneter für Bäume und Sträucher, hieß es am Freitagvormittag im Rechtsgespräch vor dem Verwaltungsgericht.

Das legte sich fest. Demnach verstößt die Neuregelung der Dezernatszuständigkeiten weder gegen die Gemeindeordnung, noch gegen das Beamtenrecht.

Die Frage, ob sich eine finanziell angeschlagene Stadt wie Wuppertal einen laut Verwaltungsgericht gerade noch angemessenen beschäftigten Spitzenbeamten leisten kann, bleibt unbeantwortet. Von der Stadtspitze gab es am Freitag dazu keinen Kommentar. Und Bayer behält sich vor, seinen Fall vor das Oberverwaltungsgericht zu bringen. Bis 2013 ist er gewählter Beigeordneter. Ende August wählt Wuppertal einen neuen Stadtrat. Wer weiß, was dann kommt?