Mordfall in Wuppertal Springmann-Prozess - Gericht lehnt alle Anträge ab, am Dienstag wird plädiert
Wuppertal · Die Verteidiger stellten im Springmann-Prozess am Montag insgesamt fünf Beweisanträge. Das Entscheidungen dazu gab es erst am Abend.
Am Montag, dem 42. Tag des Springmannprozesses – einen Tag vor dem geplanten Termin für die Plädoyers - standen noch einmal Anträge der Verteidigung auf dem Programm. Doch das Gericht lehnte alle Anträge ab. Damit können die Plädoyers am Dienstag gehalten werden.
Die Verteidiger des Enkels (27) hatten vier Anträge: Sie wollten erneut Experten zu Fragen des Todeszeitpunkts von Christa Springmann hören. Zum einen ging es um den zeitlichen Abstand zwischen dem Schlag gegen ihren Kopf und ihrer Erdrosselung. Zum anderen sollte die Auswirkung der Heizung in ihrem Zimmer neu bewertet werden. Beides lehnte das Gericht ab. Zur Frage des Todeszeitpunkts habe es bereits ein ausreichendes Gutachten gegeben.
Beschlüsse wurden erst gegen 19 Uhr verkündet
Die Anwälte des Enkels verlangten auch erneut eine Tatortbesichtigung – um zu zeigen, dass Christa Springmann die Auseinandersetzung der Täter oder des Täters mit Enno Springmann gehört haben müsse Daher, so die neue These der Verteidiger, müssten die Täter zunächst Christa Springmann bewusstlos geschlagen, dann erst Enno Springmann angriffen haben. Andernfalls könne Christa Springmann bei ihrer Tötung nicht arglos gewesen sein. Auch hier widersprach das Gericht. Die beiden Räume lägen weit auseinander, es sei nicht klar, ob die Tür zu Enno Springmanns Zimmer geschlossen war und wo genau sich Christa Springmann aufhielt.
Schließlich wollten die Verteidiger die Steuerberaterin des Enkels als Zeugin unter anderem dazu laden, dass er wegen ausreichend Vermögen nicht in Geldsorgen gewesen sei. Dazu sagte das Gericht, dass der Enkel seine Immobilien durch eine Klausel des Großvaters nicht hätte verkaufen können, aber bereits erneut einen Wagen für 200 000 Euro bestellt habe, auch seine Firma viel Geld brauchte, ebenso wie sein Lebensstil.
Die Verteidigung des Geschäftspartners (45) des Enkels sorgte kurzfristig für Spannung: Sie beantragte den Ausschluss der Öffentlichkeit, um eine Erklärung abzugeben. Dabei sei die öffentliche Ordnung gefährdet. Sie durften den Antrag ohne Publikum begründen, dann wurde die Öffentlichkeit wieder zugelassen. Die erfuhr aber nichts über die Erklärung. Diese werde schriftlich eingereicht, erklärte das Gericht.
Die Anwälte des 45-Jährigen stellten dann noch den Antrag, ein Sachverständiger sollte die DNA-Spur des Geschäftspartners auf dem Kissen von Enno Springmann neu bewerten. Dabei könne es sich nur um eine platzierte Spur handeln. Auch das lehnte das Gericht ab. Dazu habe ein Experte bereits genug gesagt.
Die Beratung der Anträge hatte das Gericht bis in den Abend beschäftigt: Erst gegen 19 Uhr verkündete es seine Beschlüsse dazu. Die Beschwerde des Enkel-Verteidigers Rüdiger Deckers darüber wies das Gericht ebenfalls zurück. Der Anwalt hatte moniert, nun bleibe keine Zeit, die Plädoyers unter den Anwälten und mit den Mandanten zu beraten. Das Gericht erklärte, der Termin für die Plädoyers sei lange bekannt. Es verschob dennoch den Beginn der Verhandlung am Dienstag von 9 Uhr auf 11 Uhr.