Erschließung: Stadt will für 13 Straßen Geld

Bis Mitte 2009 werden in den Stadtteilen für einige Straßen und Wege Erschließungsbeiträge erhoben. Die Praxis ist nicht unumstritten. Die Stadt selbst sieht sich juristisch auf der sicheren Seite.

Barmen. Im September, Oktober und November durchlief sie die Bezirksvertretungen - abschließend nahm sie der Verkehrsausschuss entgegen: Für das zweite Halbjahr 2008 und das erste Halbjahr 2009 liegt eine detaillierte Liste jener Straßen vor, in denen die Stadt unter anderem Beiträge für die Erschließung und den Straßenbau erhebt.

"Dabei handelt es sich um Straßen- und Kanalbaumaßnahmen, die in den letzten Jahren durchgeführt wurden", heißt es in der Vorlage, die in den zuständigen Gremien jeweils ohne Beschluss zur Kenntnis genommen wurde. Die Stadt Wuppertal bezieht sich in diesem Punkt auf Paragraf 8 des Kommunal-Abgabengesetzes.

Aber: "Die Maßnahmen zur erstmaligen Herstellung von Straßen, welche nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches erschließungsbeitragspflichtig sind, können dagegen auch einen länger zurückliegenden Zeitraum betreffen", heißt es in der Vorlage weiter. Wie lange, erklärt die Stadt auf WZ-Nachfrage: Vorgesehen ist am Metzmachersrath (siehe Info-Kasten) zum Beispiel die Abrechnung von Bauarbeiten aus den Jahren 1960 und 1981. In anderen Straßen liegt die Erschließung auch schon mal 20 bis 25 Jahre zurück, während man in der Regel aber Arbeiten abrechne, die erst vor wenigen Jahren abgeschlossen wurden.

Die von den Beitragsverfahren betroffenen Haushalte werde man etwa drei Monate vor Versendung der Beitragsbescheide schriftlich informieren, berichtet die Stadt - schließlich können bei den nicht unumstrittenen Beiträgen schnell mehrere hundert oder tausend Euro zusammenkommen. "Angaben über die Höhe der Forderungen können für die meisten Beitragsverfahren zum heutigen Zeitpunkt aber noch nicht gemacht werden", betont die Stadt mit Blick auf die betroffenen Straßen im nächsten Jahr.

Im Verkehrsausschuss wurde seitens der Verwaltung allerdings betont, dass man den betroffenen Bürger bei den Zahlungsmodalitäten so weit wie möglich entgegenkommen will - zum Beispiel, was Ratenzahlungen betrifft. In keinem Fall werde man Bürger, die nicht zahlen können, um ihr Eigentum bringen, betont die Stadt. Wie in den vergangenen Jahren berichtet, sorgt die Erhebung der Beiträge immer wieder für Diskussionen und Widerstand in den betroffenen Gebieten. Die Stadt beruft sich im Gegenzug auf geltendes Recht und die Verpflichtung, Beiträge dieser Art abzurechnen.

Bundesweit für Furore sorgte vor Jahren die Abrechnung von - bereits ersetzten - Straßenlaternen in der Schellenbeck in Vohwinkel - Baujahr 1922. In der juristischen Auseinandersetzung habe man seinerzeit aber in allen Instanzen Recht bekommen, fügt Stadt-Sprecherin Martina Eckermann hinzu. Dennoch führen die Kritiker der Abrechnungspraxis gerade dieses Beispiel immer wieder an und werfen der Stadt vor, auf diesem Weg etwas gegen die ohnehin schon leeren Kassen zu tun.

Auf politischen Druck und Bürger-Kritik hin entschied sich die Stadt Wuppertal dazu, das Beitragsverfahren transparenter zu gestalten - und die zuständigen Gremien vorab über die geplanten Abrechnungen in den Stadtteilen zu informieren. Moniert wurde im Zuge der Diskussion auch der Wortlaut, in dem die ohnehin schon unbeliebten Beitragsbescheide verfasst waren.