Gesichtspflege am Sedansberg

Ein traditionsreiches Viertel soll mit einer sogenannten Erhaltungssatzung geschützt werden.

Barmen. Nett ist es in der Siedlungsstraße. Alte, aber gepflegte Häuser aus der Zeit nach dem ersten Weltkrieg, viele mit hellem Anstrich und rotem Portal. Andere reihen sich an, und alle gemeinsam ergeben sie das harmonische, unverwechselbare Bild der Siedlung im Barmer Norden.

Damit das so bleibt, soll es nach Plänen der Stadt schon bald eine Erhaltungssatzung geben. Das Wort klingt sperrig, doch praktisch stecken Begriffe wie Haustür, Fenster oder Fassade in dem Papier, das die Verwaltung jetzt für das Wohnquartier ausgearbeitet hat.

Es gehe darum, erhaltenswerte, aber nicht denkmal-würdige Stadtviertel und Straßenzüge zu schützen, so die Begründung: "In Wuppertal gibt es viele historische und attraktive Gebäude-Ensemble, die ihren besonderen Charakter behalten sollen", so Ulrike Schmidt-Kessler von der Stadtverwaltung.

Dazu gehöre auch das Quartier mit den Häusern entlang der Siedlungs-, Meisen-, Wachtel- und Schwalbenstraße. Sollte die Erhaltungssatzung zum Tragen kommen, wird es einige Regelungen für Hausbesitzer und mögliche Bauherren geben.

Die Satzung könnte im Einzelfall zum Beispiel dann greifen, wenn Fassaden gestrichen oder neue Fenster eingebaut werden sollen, wenn ein Dachausbau ansteht oder das Dach gedeckt werden muss. In diesen Fällen müsste der Hausumbau in Absprache mit der Stadt erfolgen. Das Satzungsgebiet umfasst laut Stadt 48 Wohngebäude in zwei- bis viergeschossiger Bauweise. Eigentümer seien Wohnungsbaugesellschaften aber auch etliche Privatleute.

Sie und ihre Nachbarn will die Stadt nun vor Ort darüber informieren, welche Regelungen, aber auch Möglichkeiten mit der neuen Satzung verbunden sind - und worin beispielsweise die Unterschiede zum Denkmalschutz bestehen.