Handy-Raub: Hohe Haftstrafen für das Duo vom Barmer Bahnhof
Das Landgericht geht von einer gemeinsamen Tat aus.
Wuppertal. War es Betrug und Nötigung, Diebstahl oder ein gemeinschaftlicher räuberischer Diebstahl? Die juristische Auslegung dessen, was den beiden Angeklagten (19 und 22) vorgeworfen wird, ging bei Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht erheblich auseinander.
Verurteilt wurde das Duo vom Barmer Bahnhof am Mittwoch wegen gemeinschaftlich begangenen räuberischen Diebstahls. Das Strafmaß: drei und dreieinhalb Jahre Haft.
Laut Anklage haben die Beiden in der Nacht zum 5. Februar vergangenen Jahres im Regionalexpress von Düsseldorf einem damals 16-Jährigen sein Handy im Wert von rund 200 Euro abgeknöpft und ihn mit einem Messer bedroht. Das hatten die Angeklagten während des Prozesses auch weitgehend eingeräumt. Ob die Tat von Anfang an gemeinsam geplant war - darüber war man sich im Gerichtssaal uneins.
Die Staatsanwaltschaft geht fest von einem gemeinsamen Tatplan aus. Während der 19-Jährige den 16 Jahre alten Schüler nur in ein Gespräch verwickelt habe, um diesem später das Handy abzunehmen, habe der 22-Jährige mit dem Messer den Rückzug am Bahnhof Barmen gesichert, so die Theorie der Ermittler. Sie forderte, den 19-Jährigen unter Einbeziehung früherer Verurteilungen zu einer vierjährigen Jugendstrafe, den 22-Jährigen - ebenfalls unter Einbeziehung weiterer Verurteilungen - zu einer Gesamtstrafe von fünfeinhalb Jahren zu verurteilen.
Die Verteidiger Oliver Dölfs und Klaus Sewald werteten die Beweisaufnahme komplett anders. Dölfs: "Es gibt keine Anhaltspunkte für eine gemeinsamen Tatplan". Demnach sei der 19-Jährige wegen Diebstahls zu verurteilen, der 22-Jährige wegen Nötigung. Beide Anwälte forderten für ihre Mandanten Bewährungsstrafen - ein Jahr und elf Monate im Falle des 19-Jährigen, zehn Monate Haft für den 22-Jährigen.
Richter Ulrich Krege folgte dem nicht. Er ging von einer gemeinsamen Tat aus und verurteilte den 19-Jährigen zu einer Einheitsjugendstrafe von dreieinhalb und den 22-Jährigen zu einer Gesamtstrafe von drei Jahren. Ein solches Strafmaß schließt die Aussetzung zur Bewährung aus.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.