Nachbarn klagen — Stadt verteidigt den Bolzplatz

Anlage weiter in Betrieb. Jetzt entscheidet das Verwaltungsgericht.

Im Rechtsstreit um den von Viktoria Rott betriebenen Mini-Kunstrasen-Platz unterhalb des Aschenplatzes am Schönebecker Busch hat die Stadt gegenüber dem Verwaltungsgericht Düsseldorf auf die Klage von Nachbarn der Anlage reagiert. Die Stadt beantragt, die Klage abzuweisen. Wie berichtet, wollen die Anwohner erreichen, dass der Bolzplatz beseitigt wird. Begründung: zu viel Lärm beim Fußballspielen und unrechtmäßige Nutzung.

18 Seiten umfasst die Klageschrift der Nachbarn. Wie berichtet, wird behauptet, die als Lärmschutz errichtete Holzwand sei weder dick noch lang genug. Das Holz habe sich durch klimatische Einflüsse verzogen, sei lärmdurchlässig geworden. Auf dreieinhalb Seiten haben die Nachbarn zudem Protokoll geführt, wer aus ihrer Sicht unrechtmäßig auf dem Mini-Platz gekickt haben soll. Es handele sich vor allem um Erwachsene — und nicht wie vorgesehen um Kinder und Jugendliche. Auf vier Seiten weist die Stadt gegenüber dem Verwaltungsgericht diese Vorwürfe zurück. Unter anderem habe man Viktoria Rott auferlegt, ein Belegungsbuch für die Anlage zu führen, die nur fünf Stunden pro Tag benutzt werden darf. Bis auf zwei Tage hätte sich der Verein stets an diese Vorgaben gehalten.

Die Stadt verweist zudem darauf, dass die Errichtung des Schallschutzes hinsichtlich des Materials und der Bauausführung „überwacht“ worden sei. Die Wand sei laut Einschätzung der Verwaltung „in einem sehr guten Zustand“. Dass ausschließlich Kinder und Jugendliche die Anlage benutzen dürfen, weist die Verwaltung zurück. Und: Die Stadt weist daraufhin, dass das Gebiet, in dem die Kläger wohnen, als Mischgebiet klassifiziert ist. Im Klartext: In unmittelbarer Nachbarschaft der Kläger befindet sich die vielbefahrene Schönebecker Straße und das Gelände der Stahlfirma Holzrichter.

Im Jahr 2009 hatten Anwohner eine erste Klage gegen die Anlage nach einem Ortstermin des Verwaltungsgerichts zurück genommen. Auch darauf verweist die Stadt. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur zweiten Klage gegen den Bolzplatz auf dem Rott steht noch aus. Vorerst darf die Anlage weiter benutzt werden — fünf Stunden am Tag.