JVA: Rodung beendet, Klage auf dem Weg
Während das Land noch einmal betont, für viele Ersatzpflanzungen zu sorgen, nimmt der juristische Widerstand Form an.
Ronsdorf. Nach wie vor scheiden sich an der Baustelle für das Jugendgefängnis auf den Südhöhen die Geister: Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb führt umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des JVA-Geländes ins Feld. Die Gegner hoffen unterdessen, per Eilantrag einen Baustopp zu erwirken.
Wie berichtet, haben sie ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf jetzt schriftlich begründet. Parallel dazu läuft der Eilantrag, "der bei einem Erfolg aber frühestens Anfang Mai greifen dürfte", berichtet Christoph Janthur auf WZ. Der Wuppertaler ist Anwohner am Erbschlö und einer der beiden Kläger gegen die Baugenehmigung. Bereits vor Weihnachten habe man sich bemüht, vom Land die notwendigen Unterlagen für die Klage zur Einsicht zu erhalten. "Aber da wurde auf Zeit gespielt."
Finanziert werde die juristische Auseinandersetzung durch Spenden von JVA-Gegnern, die auf einem dafür eingerichteten Konto gesammelt und durch einen Rechtsanwalt überwacht werden, "damit auch alles seine Richtigkeit hat", wie Janthur betont. Und nach wie vor ist der Wuppertaler zuversichtlich, die Bauarbeiten zumindest vorübergehend stoppen zu können. Wie berichtet, kritisieren die Gegner den Eingriff in den Naturraum und wehren sich juristisch gegen aus ihrer Sicht nicht tragbare Belastungen durch Lärm und die geplante Ausleuchtung des Jugendgefängnisses.
Beim Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes wurde wiederholt erklärt, dass bei der Planung und Umsetzung des Bauvorhabens alles rechtens sei und man jeden Eingriff in die Natur wie vorgeschrieben kompensiere.
"Die Rodungsarbeiten auf dem Baufeld der Landeseinrichtungen wurden entsprechend den Bestimmungen des Landschaftsgesetzes fristgemäß am 28. Februar abgeschlossen", berichtet Projektleiterin Ulrike Stoppert auf WZ-Nachfrage. Fällen müsse man nur noch Bäume am Erbschlö. "Sämtliche noch vorhandenen Gehölzflächen werden dauerhaft erhalten und während der Baumaßnahme durch Zäune geschützt." Neben den Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Baufelds werde man "innerhalb des Bebauungsplangebietes bis Ende der Bauzeit etwa 11.000 Quadratmeter Gehölzflächen aus Bäumen und Sträuchern neu anlegen und 77 Einzelbäume anpflanzen."