Kratzkopfstraße: Fahrer ignorieren Verkehrsführung

Immer wieder gibt es Gegenverkehr auf der Einbahnstraße. Sogar die Müllabfuhr bog hier schon falsch ein.

Foto: Stefan Fries

Ronsdorf. Anwohner Horst Möhlenbruch bemerkt in jüngster Zeit „fast täglich“ Autofahrer, die auf der Kratzkopfstraße entgegen der Fahrtrichtung unterwegs sind. Eine gefährliche Situation, wie er findet. „Seit die Firma Wiedenhoff und Wirths an der Kratzkopfstraße ihren Betrieb eingestellt hat, wird das Gelände als Unterstell- und Abstellplatz für diverse Fahrzeuge genutzt“, sagt Möhlenbruch. Die Einbahnstraße ist zwar deutlich als solche gekennzeichnet, doch die entsprechenden Schilder sind nur am Anfang und Ende, an Dickestraße und Lüttringhauser Straße, aufgestellt, nicht aber an der Ausfahrt des ehemaligen Firmengeländes. Von dort haben Verkehrsteilnehmer nur noch ein kurzes Stück als Falschfahrer zu überbrücken, bis sie dann in die Lüttringhauser Straße einbiegen können — sicher eine Versuchung für Eilige.

Daher empfiehlt Möhlenbruch an dieser Stelle ein weiteres Verkehrsschild: „Mit wenig Aufwand würde ein erheblicher Gefahrenpunkt entschärft werden.“ Er habe die Stadt bereits informiert. Eine entsprechende Anfrage der WZ blieb gestern unbeantwortet. Bei der Polizei ist die Straße als Unfallschwerpunkt unbekannt. Polizeisprecherin Anja Meis weist aber darauf hin, dass in der Regel das Einhalten der Fahrtrichtung nicht speziell kontrolliert wird. Wer trotzdem erwischt wird, müsse mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen.

Dass die Einbahnstraßenregel an der Kratzkopfstraße regelmäßig missachtet wird, belegen Fotos, die der WZ vorliegen. Auf diesen lässt sich auch erkennen, dass Ende November sogar ein Müllwagen der AWG die enge Straße in falscher Richtung befuhr.

Klaus Steinbrink, Abteilungsleiter Abfallwirtschaft bei der AWG, ist dem Vorfall auf WZ-Anfrage nachgegangen. An dem speziellen Tag habe im Einfahrtsbereich ein Rettungswagen gestanden, so dass der Aushilfsfahrer schließlich die Straße von der anderen Seite bedient habe. „Unsere Fahrer verfügen über Sonderrechte im Verkehr“, sagt Steinbrink. So dürften Müllwagen im Ausnahmefall — etwa wenn der Weg versperrt ist — auch Einbahnstraßen in die Gegenrichtung befahren. Im konkreten Fall ist Steinbrink aber nicht ganz glücklich mit der Entscheidung des Fahrers. „Das war nicht verhältnismäßig.“