„Zur Grüne“ nach dem Brand: Essen statt Tanzen
Nach dem verheerenden Brand vor zwei Jahren läuft der Wiederaufbau.
Remscheid/Wuppertal. Ende März soll alles fertig sein: das Restaurant, die Flughalle, die 15 zusätzlichen Volieren, die Gartenanlage. Nachdem ein Großbrand vor genau zwei Jahren das Ausflugslokal „Zur Grüne“ sowie anliegenden Wohnraum an der Grenze zwischen Wuppertal und Remscheid zerstört hatte, befinden sich die ehemaligen Besitzer, Bewohner und Betreiber der Bergischen Falknerei, Carola und Karsten Schossow, im Aufwind.
Eine Million Euro Schaden waren bei dem nächtlichen Feuer entstanden, das vermutlich Dachdeckerarbeiten auslösten. Nachdem feststand, dass das Gebäude abgerissen werden musste, setzte das Ehepaar Schossow, das neben anderen Mietern selbst darin gewohnt hatte, neue Pläne um. Statt eines Tanzlokals — das sei laut Schossow nicht mehr gefragt — sollten ein gutbürgerliches, von einem Pächter betriebenes Restaurant und erneut Wohnungen entstehen. In diese seien am 1. August schon die ersten Mieter eingezogen, berichtet Karsten Schossow. Derzeit werde auf rund 600 Quadratmetern zweistöckig gebaut. Er selbst fungiere als Bauleiter.
Die Falknerei habe der Brand zum Glück nicht in Mitleidenschaft gezogen, sagt Schossow. „Die Pläne, die Volieren von zehn auf 25 zu erweitern, bestanden schon vorher.“ Noch nicht abschließend geklärt ist die Schuld an dem Brand, wie Schossow schildert.
Wie berichtet, sollte ein Remscheider eine Million Euro Schadenersatz zahlen. Er hatte — nach eigenen Angaben aus Gefälligkeit gegenüber den Schossows — kurz vor Ausbruch des Feuers im Dachstuhl des Hauses gearbeitet. Vor der Zivilkammer am Wuppertaler Landgericht, wo der Fall in diesem Juli erstmals verhandelt wurde, warf die Versicherung dem Beklagten Versäumnisse vor. Dieser wiederum deutete über seinen Anwalt an, die Schossows hätten den Brand womöglich selbst gelegt.
Für den 4. Dezember ist ein neuer Gerichtstermin veranschlagt, in dem Gutachter zu Wort kommen sollen, wie Richter Helmut Leithäuser auf WZ-Nachfrage ankündigt. Neben dem im Rahmen des Ermittlungsverfahrens erstellten Brandgutachten, beauftragt von der Staatsanwaltschaft, gebe es ein zweites, das der Kläger in Auftrag gegeben hatte, nachdem er das erste Gutachten angezweifelt hatte. „Zwei Brandsachverständige werden angehört“, sagt Leithäuser. „Die Versicherung des Klägers muss ohne ernsthaften Zweifel beweisen, dass die Brandursache vom Beklagten gesetzt worden ist, andernfalls wird die Klage abgewiesen.“ Je nach Sachlage könne sich das Verfahren noch länger hinziehen, sagt Karsten Schossow, der sich über die Schuldzuweisungen ärgert, wie er zugibt. Seine Energie stecke er aber lieber in den Fortgang der Bauarbeiten — und nicht in den Gerichtsprozess.