Toter Junge: Der Hausmeister verweigert die Aussage

Warum fiel am 25. Oktober 2008 ein 180 Kilo schwerer Automat in der Turnhalle am Hesselnberg um? Das Verfahren vor dem Schöffengericht wirft immer neue Fragen auf.

Wuppertal. Was denken, was fühlen Eltern, die ein Kind verloren haben? Am 25. Oktober 2008 fiel im Vorraum der Turnhalle am Hesselnberg ein 180 Kilo schwerer Süßwarenautomat auf ein eineinhalb Jahre altes Kind. Der Junge starb. Ein tragischer Unfall. Aufklärung erhofften sich die Eltern — sie treten als Nebenkläger auf — von der Zeugenaussage des damaligen langjährigen Hausmeisters am Hesselnberg.

Doch wie erwartet, machte der 60-Jährige am Donnerstag von seinem Schweigerecht Gebrauch. Noch bevor der damalige Hausmeister — er arbeitet mittlerweile an anderer Stelle für die Stadt als Pförtner — den Saal wieder verlassen hatte, brach die Mutter des toten Jungen in Tränen aus.

Seit nunmehr drei Verhandlungstagen vor dem Schöffengericht — zwei Automatenaufsteller sind dort wegen fahrlässiger Tötung angeklagt — warten die Eltern auf die Beantwortung immer neuer Fragen. Fakt ist: Wenn ein Zeuge Gefahr läuft, sich durch eine Aussage selbst zu belasten, hat er das Recht zu schweigen.

Als Beschuldigter wurde der Mann seitens der Staatsanwaltschaft allerdings nie geführt. Jetzt wollen die Ermittler sich die Verträge, die die Stadt mit ihren Hausmeistern schließt, ansehen und auf eine etwaige strafrechtliche Verantwortung prüfen. Zur Erinnerung: Zweimal innerhalb von drei Jahren wollte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ergebnislos einstellen, zweimal wehrten sich die Eltern mit Erfolg dagegen. Besagte Verträge sind offenbar erst seit Donnerstag Gegenstand der Ermittlungen. Nebenklage-Anwältin Hannah Milena Piel hofft, dass heute wenigstens die Vernehmungsprotokolle der Kriminalpolizei ausgewertet werden dürfen.

Doch auch das ist rechtlich umstritten. Möglicherweise sei der Hausmeister bei einer seiner früheren Aussagen bei der Kripo (siehe Kasten oben) falsch über sein Schweigerecht belehrt worden, hieß es am Donnerstag am Rand der Verhandlung.

Und selbst wenn die Staatsanwaltschaft doch noch zu dem Ergebnis käme, dass auch dem Hausmeister ein strafrechtlicher Vorwurf zu machen ist, dürften Fragen unbeantwortet bleiben. Der Grund: Ein Beschuldigter hat ein umfassendes Schweigerecht.

Der Strafprozess wird am Freitag fortgesetzt.