Justiz Totschlag-Prozess am Wuppertaler Landgericht: Plädoyers gehalten - Urteilsverkündung folgt
Wuppertal · Die Forderungen gehen weit auseinander.
Im Fall der Tötung eines 63-Jährigen an der Hardstraße im März sind am Landgericht Wuppertal die Plädoyers gehalten worden. Die Forderungen gehen sehr weit auseinander.
Elfeinhalb Jahre Haft für vollendeten Totschlag hat Staatsanwalt Patrick Penders für den 39-Jährigen gefordert, der angeklagt ist, seinen Stiefvater erwürgt und erstochen zu haben. Penders hält die Schuld des Angeklagten für erwiesen. Auch wenn der Angeklagte vermutlich unter Alkoholeinfluss stand, fordert der Staatsanwalt nur in geringem Maße dafür eine Strafminderung.
Ganz anders hat Verteidiger Rehm argumentiert: Er fordert einen Freispruch. Es gebe zu viele Fragen zum Ablauf der Tat: „Wir wissen nichts.“ Man wisse nur, dass am Ende ein Mensch tot war.
Der Angeklagte hat sich auf Erinnerungslücken berufen. Die Mutter des Angeklagten und Ehefrau des Getöteten sagte vor Gericht, sie habe von der Tat nichts mitbekommen, bei einem Toilettengang in der Nacht habe sie ihren Mann mit dem Messer im Rücken auf dem Boden liegend gefunden.
Das Gericht will noch am Freitag ein Urteil verkünden.