Untreue in der Kita: Auch Eltern im Visier
Ermittlungen: Verurteilte Ex-Leiterin erließ Eltern Beiträge.
Wuppertal. Die rechtskräftige Verurteilung der Ex-Leiterin der Kindertagesstätte "Giebel 21" wegen gewerbsmäßiger Untreue in 44Fällen (Tatzeitraum: 2004 bis 2007) hat auch für einige Eltern Folgen. Wie die Staatsanwaltschaft bestätigt, wurden gegen fünf Erziehungsberechtigte Verfahren wegen des Verdachts der Beihilfe eingeleitet. Hintergrund: Wie berichtet, soll die damalige Kita-Leiterin einige Eltern überredet haben, ihr Kind von der Tagesstätte abzumelden, was in mindestens fünf Fällen auch geschah. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden die Kinder aber trotzdem weiterhin betreut und über Mittag verpflegt.
Die Eltern zahlten anschließend nur das Geld fürs Essen, aber nicht für die wesentlich teurere Betreuung. Laut Strafbefehl wurden diese Einnahmen der Stadt vorenthalten. Die damalige Kita-Leiterin soll das Essengeld für die "schwarz" betreuten Kinder eingesteckt haben, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. In drei Fällen sollen die betroffenen Eltern bereits Bußgelder von mehreren hundert Euro gezahlt haben. Laut Staatsanwaltschaft soll die damalige Kita-Chefin die betroffenen Eltern über die Hintergründe der Abmeldungen belogen haben.
Wie berichtet, ist die 48 Jahre alte Ex-Kita-Leiterin zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, muss 25000 Euro an die Stadt zahlen. Laut Urteil ist der Stadt ein Schaden von mehr als 7000Euro entstanden. Mit Bekanntwerden der Vorwürfe im April 2007 war die damalige Leiterin suspendiert worden. Im September unterschrieb sie einen Auflösungsvertrag.