Verbrauchertipp Urlaub: Diese Rechte haben Reisende

Wuppertal · Die Verbraucherzentrale erklärt, warum Pauschaltouristen besser abgesichert sind.

Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Wuppertal Michelle Schüler, Telefon: 693 758 - 01

Foto: Fischer, A. (f22)/Fischer, Andreas (f22)

Flugreisen sind unter bestimmten Rahmenbedingungen wieder möglich und die Flughäfen füllen sich mit Reisewilligen. Doch Berichte über neue Corona-Mutationen und Reisewarnungen sorgen weiterhin für Unwägbarkeiten. Verbraucherberaterin Michelle Schüler-Holdstein erklärt, was das für Flugreisende konkret bedeutet und wie sie mit ein paar Tipps und Tricks schon beim Buchen Ärger vermeiden können. 

Reiseart: individual oder pauschal?

Grundsätzlich gilt: Bei einer Pauschalreise, also der Kombination ausverschiedenen Leistungen,sieht das Gesetz im Streitfall mehr Rechte vor als bei einer individuellen Flugreise. Liegen außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände vor, die die Pauschalreise erheblich beeinträchtigen, kann sie kostenfrei storniert werden. Die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes gelten als wichtiges Indiz. Doch ab dem 1. Juli wurden diese Reisewarnungen angepasst. Vor Reisen in Länder, die als Corona-Risikogebiet eingestuft werden, wird nicht mehr gewarnt, sondern nur von Reisen dorthin abgeraten. Ob ein kostenfreier Rücktritt noch möglich ist, kommt auf den jeweiligen Einzelfall an. Befindet sich der Reisende bereits am Urlaubsort, ist bei überraschender Annullierung des Rückfluges der Reiseveranstalter weiterhin zum Rücktransport verpflichtet.

Wenn bei einer Individualreise der Rückflug auf einmal ausfällt,und die Fluggesellschaft keinen Ersatzflug anbietet, müssen sich Reisende selbst darum kümmern.

Vertragspartner: Bei wem habe ich eigentlich gebucht?

Online-Buchungsportale sind in der Regel nur Reisevermittler. Vertragspartner wird nicht das Portal, sondern das Unternehmen, das die Leistung auch anbietet. Werden komplizierte Reiseverläufe mit verschiedenen Fluggesellschaften über ein Portal gebucht, sind das dennoch oft einzelne Verträge. Sollte dann eine der Airlines einen Zubringerflug annulieren und dadurch der gesamte Reiseverlauf beeinträchtigt werden, ist es nicht ohne Weiteres möglich, die ganze Reise kostenfrei zu stornieren oder umzubuchen.

Stornieren: Welche Bedingungen gelten?

 Flexibel stornierbare Tickets kosten meist deutlich mehr. Bei einer individuellen Flugbuchung im günstigen Tarif sind die Stornobedingungen entscheidend. Einen Anspruch auf den vollen Ticketpreis gibt es nur dann, wenn die Airline den Flug annulliert.

Steuern und Gebühren sowie personenbezogene Entgelte wie zum Beispiel ein Aufpreis für Gepäck, können jedoch immer zurückverlangtwerden.

Ansprüche prüfen mit der
Flugärger-App

Bei Annullierungen, längeren Verspätungen oder wenn die Airline die Beförderung verweigert, haben Flugreisende oft Ansprüche auf Ausgleichsleistungen zwischen 250 und 600 Euro. Mit der Flugärger-App, dem kostenlosen Selbsthilfe-Tool der Verbraucherzentrale NRW, können Flugreisende mögliche Ansprüche gegenüber der Airlineschnell und einfach prüfen.

Probleme mit dem Gepäck?
Dokumentieren und melden!

Die Flugärger-App hilft auch, wenn Gepäck verspätet ankommt, verloren geht oder beschädigt wird. Wer vorher mit Fotos dokumentiert, was im Gepäck ist, hat es später leichter, zu beweisen, was im Koffer war.

Wertsachen gehören ins Handgepäck, da sie bei Gepäckverlust nicht ersetzt werden. Schäden am Koffersollten dokumentiert und wie Gepäckverlust und -verspätung sofort bei der Airline gemeldet werden