Urteil im Mordprozess: Lebenslänglich für Daniel B.
31-Jähriger hat gestanden, seine Freundin und deren Mutter getötet zu haben.
Wuppertal. Blass und mit gerunzelter Stirn saß Daniel B. am Freitag auf derAnklagebank. Es tue ihm leid, er würde gerne alles rückgängig machen,sagte er. Zwei wichtige Menschen habe er "verloren" - so drückte ersich aus. Keine zwei Stunden später sprach das Landgericht einedeutlichere Sprache.
Daniel B. hat getötet, einmal aus Wut, einmal aus Heimtücke. DasUrteil lautet entsprechend: lebenslange Haft wegen Totschlags undMordes. Die Opfer: Bis zu ihrem Tod lebten sie gleich gegenüber. DieFreundin des Angeklagten - 15 Jahre alt. B.hatte ausgesagt, das Mädchenhabe ihn beleidigt und geohrfeigt. Das Gericht nimmt ihm das ab, gehtaber davon aus, dass solche Szenarien in der ungleichen Beziehung nichtungewöhnlich waren. Trotzdem: Wenn B.nur sie getötet hätte - er sollsie mit einem "Ich-hab-Dich-lieb"-Kissen erstickt haben - wäre er am Freitag mit zehn Jahren Haft wegen Totschlags davon gekommen.
Doch das Gericht ist sich sicher, dass B. die Mutter des Mädchensnicht im rasenden Zorn, sondern heimtückisch getötet hat. Der31-Jährige habe gewusst, dass sich die Ex-Alkoholikerin arg- undwehrlos in ihrem Schlafzimmer befand. Mit einem Fleischklopfer habe erdie Frau im Bett überrascht, mehrfach geschlagen, die 53-Jährige dannebenfalls erstickt.
Das Motiv bleibt auch nach dem Urteil diffus. Beide Opfer warennicht nur die direkten Nachbarn, sondern laut Gericht auch dieErsatzfamilie des in allen Lebenslagen gescheiterten Angeklagten. AlsJugendlicher musste er wegen einer Nierenerkrankung Windeln tragen,wurde gehänselt. Er suchte sich jüngere Freundinnen, um seine Komplexenicht zu spüren. Ein Pädophiler sei der 31-Jährige aber nicht. SexuelleMotive spielten für die Taten keine Rolle.
B. hätte durchaus die Chance gehabt, zu flüchten. Doch er blieb inWuppertal, lebte wochenlang mit den in Laken eingewickelten Leichennebenan, versprühte dosenweise Raumspray gegen den penetrantenVerwesungsgeruch, dichtete Türen ab. Das Gericht geht davon aus, dassder 31-Jährige in Sichtweite des Tatortes gegessen und seine toteEx-Freundin besucht hat. Laut Urteil ist B.voll schuldfähig. Für eineSicherheitsverwahrung gebe es aber keine juristische Handhabe. DasUrteil ist noch nicht rechtskräftig.
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