Campus Wuppertal US-Verteidigungsministerium fördert Uni

Wuppertal · 2011 gab es 6900 Dollar aus den Vereinigten Staaten als Tagungszuschuss.

Das US-Verteidigungsministerium hat eine Uni-Tagung bezuschusst.

Foto: picture alliance / dpa/Tina-Jane Krohn

Vom 18. bis zum 22. Juli 2011 fand an der Bergischen Universität Wuppertal die Tagung „7th Workshop on Control of Distributed Parameter Systems (CDPS 2011)“ statt. Diese wurde mit 6900 US-Dollar vom amerikanischen Verteidigungsministerium beziehungsweise vom U.S. Department of the Air Force bezuschusst. Das geht aus einer Eintragung auf der Online-Plattform USASpending.gov, einer Datenbank mit US-Haushaltsdaten, hervor.

Seit 2008: Fast 22 Millionen Dollar vom Pentagon für Forschung

Auf die Frage, wie sich die Zusammenarbeit zwischen dem U.S. Department of the Air Force und der Bergischen Universität Wuppertal im Detail gestaltete, heißt es von Seiten der Universität knapp: „Es gab keine Zusammenarbeit.“ Zwar wurde ein Tagungszuschuss genehmigt, doch „es wurden keine Ergebnisse mit der U.S. Air Force geteilt“.

Wie Spiegel online berichtet, hat das Pentagon seit 2008 fast 22 Millionen Euro „in verschiedenen Forschungsprogrammen an deutsche Forscher überwiesen“. In Nordrhein-Westfalen liegt die RWTH Aachen mit über 1,2 Millionen Dollar an der Spitze und deutschlandweit auf Platz 3 – kein Vergleich zur geringen Zahlung an die Wuppertaler Universität.

Interessant im Fall der RWTH Aachen ist vor allem, dass – im Gegensatz zur Uni Wuppertal – auch Zahlungen nach Einführung der sogenannten „Zivilklausel“ im nordrhein-westfälischen Hochschulgesetz 2014 getätigt wurden. Die „Zivilklausel“ unterbindet Militärforschung an NRW-Hochschulen. Die von CDU und FDP geführte Landesregierung plant derzeit ihre Streichung, was von Studierendenvertretern und Gewerkschaften kritisiert wird.

Wie positioniert sich die Hochschulleitung in der „Zivilklausel“-Debatte? „Wie auch die anderen Hochschulen in NRW bekennt sich die Bergische Universität zu ihrer in der Grundordnung verankerten Zivilklausel. Eine übergeordnete gesetzliche Regelung erscheint darüber hinaus nicht notwendig“, so die Uni-Pressestelle.

Dabei wird auch auf das Grundgesetz verwiesen, das „in seiner Präambel ohnehin das ganz allgemeine Ziel, dass dem Frieden zu dienen ist, formuliert“.

Zudem spiele die Freiheit von Forschung und Lehre eine Rolle: „Universitäten müssen ihre Gegenstände, Ziele und Leitbilder in erster Linie aus der Wissenschaft selbst bestimmen und begründen; dies ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt und die Weiterentwicklung wissenschaftlichen Wissens.“ wossi