Vater schüttelte Wuppertaler Säugling zu Tode
Wuppertal (dpa). Der Vater des in Wuppertal zu Tode geschüttelten Säuglings hat die Tat gestanden. Wie die Ermittler am Donnerstag berichteten, legte der 28-Jährige nach einem Suizidversuch ein vollständiges Geständnis ab.
Ein Haftrichter ließ ihn überraschend auf freiem Fuß. Der sechs Wochen alte Sohn des Mannes war am Dienstag an den Folgen eines Schütteltraumas gestorben.
Den Ermittlern zufolge bereut der 28-Jährige seine Tat. "Er musste das loswerden", kommentierte der Leiter der Mordkommission, Roland Einig, dessen Geständnis. Demnach hatte der Mann das schreiende Kind geschüttelt, um es ruhigzustellen. Dass er die Nerven verlor, erklärte er auch mit starken Zahnschmerzen, unter denen er zur Tatzeit gelitten habe.
Die Ermittler hatten ihn und die 24 Jahre alte Mutter bereits im Verdacht, nachdem die beiden ihr Kind am Ostermontag ins Krankenhaus gebracht hatten, ohne eine plausible Erklärung für die Verletzungen geben zu können. Klinikärzte hatten die Polizei alarmiert. Nach Vernehmungen kamen die Eltern aber wieder frei.
Die Mutter hat sich nach Angaben der Ermittler nichts zuschulden kommen lassen. Sie rief am Mittwochabend nach dem Suizidversuch des Mannes die Rettungskräfte. Die Frau wird nun ebenso wie ein weiteres Kind der Familie psychologisch betreut. Nähere Angaben zu den Familienverhältnissen wollten die Ermittler nicht machen.
Staatsanwältin Friedel Heuermann zeigte sich überrascht, dass der Haftbefehl gegen den 28-Jährigen außer Vollzug gesetzt wurde. Offensichtlich sehe der Haftrichter keine Fluchtgefahr, sagte sie. Der 28-Jährige habe Arbeit und lebe in geordneten Verhältnissen.
Am Montag war ein sechs Wochen alter Junge mit schweren Verletzungen in die Helios-Kinderklinik eingeliefert worden. Dort verstarb er tags darauf an den Folgen eines Schütteltraumas. Die Eltern (24 und 28 Jahre) wurden für einige Stunden festgenommen, da sie keine plausible Erklärung für die Verletzungen vorbringen konnten. Später hat die Polizei, die eine Mordkommission eingerichtet hatte, die Ermittlungen auf das familiäre Umfeld des Kindes ausgeweitet.