Wuppertal Verfahren gegen Scharia-Polizei beginnt am 9. November

Wuppertal. Die „Scharia-Polizei“ muss sich ab dem 9. November vor dem Landgericht Wuppertal verantworten. Damit beginnt knapp zwei Jahre nach dem Rundgang der selbsternannten Sittenwächter durch Wuppertal das Verfahren.

Foto: privat

Angeklagt sind sieben Männer zwischen 25 und 34 Jahre, fünf wohnen aktuell in Wuppertal, einer in Wittlich und einer in Krefeld. Bei Verurteilung droht den Tätern eine Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

Foto: Oliver Berg

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, am 3. September 2014 gegen das Uniformverbot verstoßen zu haben: Damals kleideten sich die Männer mit orangenen Warnwesten mit dem Aufdruck „Sharia Police“. Nach Ansicht der Staatsanwälte würden sich die Träger zur Scharia bekennen. Der Zusatz „Police“ brächte zum Ausdruck, dass sie ihre Überzeugung auch durchsetzen würden. Zudem seien die Westen geeignet, einschüchternd militant zu wirken. Daher falle die Uniformierung unter das Uniformierungsverbot.

Die Strafkammer des Landgerichts Wuppertal lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens erst ab, da nach Ansicht der Kammer die orangenen Westen weder nach Uniformen noch nach quasi-militärische Organisation aussehen würden. Deshalb sei kein Tatverdacht gegeben.

Die Staatsanwaltschaft legte Widerspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein und bekam Recht. Nach dem Auftakt am 9. November sind zwei weitere Verhandlungstermine am 21. Und 28. November festgesetzt.