Viele Wege zum Baumschutz
Seit 2006 gibt es in Wuppertal keine Baumschutzsatzung mehr. Trotzdem gibt es viele Möglichkeiten.
Bäume weg für neue Parkplätze: Diese Erfahrung musste eine WZ-Leserin machen, als nahe ihrer Wohnung an den Arrenbergschen Höfen die Kettensägen ratterten. Schockiert wendete sie sich an die Westdeutsche Zeitung. Darf ihr Vermieter das einfach so, acht Bäume fällen? Das kommt darauf an, sagt Georg Lucas von der unteren Landschaftbehörde.
Im Juli 2006 hat der Stadtrat die Baumschutzsatzung außer Kraft gesetzt. Laut Baumschutzsatzung musste bei einer Baumfällung, egal ob privat oder nicht, die Stadt überprüfen, ob der Baum nicht schützenswert ist. Das Kippen der Satzung sei ein Politikum gewesen, so Lucas. Offiziell wollte man Bürokratie abbauen.
„Das hat in der Bevölkerung einen Sturm der Entrüstung ausgelöst“, erinnert sich Lucas. Aber ein Bürgerbegehren fiel negativ für die Baumschützer aus. Im Endeffekt hatte das Ressort Umweltschutz danach mehr Arbeit: „Wir sind eineinhalb Jahre durch Wuppertal gereist, um schützenswerte Bäume zu begutachten“, erinnert sich Lucas. Denn es gibt für schützenswerte Bäume die Möglichkeit, als Naturdenkmal ausgezeichnet zu werden. Die Kriterien: Besonders schützenswert sei, was selten, eigen, alt oder schön sei. Momentan hat die Stadt 458 Naturdenkmäler, sagt Umwelt-Ressortchefin Henrike Mölleken.
Aber Lucas bestätigt auch: Nachdem die Satzung fiel, fielen auch viele Bäume. „Danach gab es eine Reihe von Fällungen“, sagt er, das habe aber danach abgenommen. Henrike Mölleken sagt, es seien einige stadtprägende Bäume entfernt worden.
Jetzt hat die untere Landschaftbehörde praktisch keine Kontrolle mehr. Lucas’ Eindruck sei aber: Die Stadt ist nach wie vor grün. Dies bestätigt auch die Auszeichnung der Fernsehzeitschrift „Hörzu“, die im vergangenen Jahr Wuppertal mit 34,06 Prozent Grünfläche als grünste Stadt kürte.
Und obwohl einige Fällungen begründet sind, melden sich immer wieder Leser bei der Redaktion. So auch bei der Fällung eines Baumes auf einem Grundstück an der Katernberger Straße. Dort wurde eine große Buche gefällt, die sogar im Bebauungsplan aufgenommen wurde, weshalb auch die Landschaftsbehörde eingeschaltet war. „Er musste nur weg, weil er nicht mehr standsicher war“ sagt Lucas.
Bäume, die in Bebauungsplänen aufgenommen wurden, werden bei Baugenehmigung überprüft und gelten als erhaltenswert. Bäume können auch zu einem Denkmalensemble gehören und geschützt sein. Auch gilt es, in Landschaftschutzgebieten Bäume zu erhalten, ein strengerer Schutz käme dem Naturschutzgebiet zu, so Lucas. Demnach ist auch die Landschaftbehörde involviert, wenn ein Baum im Nordpark gefällt wird.
Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes untersagt einen Radikalschnitt bei Gehölzen vom 1. März bis zum 30. September. Ob der Vermieter der WZ-Leserin sich gegen dieses Verbot widersetzt hat, das will die Behörde prüfen.