Vohwinkel. Wibbelrather Weg: Sperrung nicht zulässig?

Vohwinkel. · Bezirksregierung vermittelt zwischen Haan und Wuppertal.

Ganz entschieden ist noch nicht, wie es mit der Sperrung am Wibbelrather Weg weitergeht.

Foto: Ja/Fries, Stefan (fri)

Noch bleibt die Durchfahrt am Wibbelrather Weg möglich. Grund für den Aufschub ist ein geplanter Schlichtungstermin mit Vertretern der Städte Wuppertal und Haan unter Moderation der Bezirksregierung. „Wir hoffen sehr, dass doch noch eine Alternative zur Sperrung gefunden werden kann“, sagt Verkehrsdezernent Frank Meyer (SPD). Derweil gibt es Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Poller. „Die geplante Sperrung ist nicht zulässig“, urteilt Paul Bunse. Der ehemalige Fachreferent für Straßenverkehrsrecht und Straßenrecht hat sich bei der Wuppertaler Verwaltung 17 Jahre lang mit diesen Themenschwerpunkten beschäftigt. Er stößt sich am Haaner Beschluss einer „Teileinziehung“ des Wibbelrather Wegs. Dabei verweist Bunse auf das NRW-Straßen- und Wegegesetz. „Teileinziehung ist die Allgemeinverfügung, durch die die Widmung einer Straße nachträglich auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise beschränkt wird“, heißt es hier. „Das kann etwa bedeuten, dass dort alle Autos unter bestimmten Bedingungen nicht mehr erlaubt sind, aber dann eben auf der gesamten Straße“, erläutert der Experte. Niemals erlaube die Teileinziehung aber eine Sperrung in der Mitte der Straße. Falls diese doch vollzogen werde, könne die übergeordnete Landesbehörde den Beschluss wieder kassieren. „Das ist ein hochinteressanter Aspekt, den wir genau prüfen werden“, sagt Stadtsprecherin Martina Eckermann. Die Verwaltung hoffe aber auf eine einvernehmliche Lösung. ebi