Wuppertal Was der Enkel des Ehepaars Springmann der Wuppertaler Polizei sagte
Im Prozess um den Mord am Ehepaar Springmann hat sich das Gericht trotz des Einspruchs der Verteidiger berichten lassen, wie die ersten Vernehmungen des Enkels verliefen.
Am zweiten Tag des Prozesses um die Ermordung des Unternehmer-Ehepaars Springmann ging es um die ersten Aussagen des Enkels der Getöteten. Das Gericht hörte die Polizisten, die den 26-Jährigen vernommen haben. Wie er seine Großeltern zuletzt erlebt hat, was er anschließend tat und wie er vom Tod der Großeltern erfahren hat, waren Themen.
Die Verteidiger haben Einspruch dagegen erhoben, diese Vernehmungen im Prozess zu verwerten. Sie glauben, dass die Polizei den 26-Jährigen bei den ersten Vernehmungen bereits als Tatverdächtigen betrachtete, ihm das aber nicht mitgeteilt hat.
Der Enkel ist angeklagt, gemeinsam mit einem Bekannten (45) seine Großeltern auf brutale Weise getötet zu haben. Das Motiv soll Habgier gewesen sein, denn der junge Mann habe gefürchtet, dass ihm die Großeltern die bisher großzügige Unterstützung streichen, ihm womöglich sogar sein Erbe entziehen. Zum Start des Prozesses am 23. März hat ein Verteidiger des Enkels die Vorwürfe gegen seinen Mandanten zurückgewiesen. Beide Angeklagte wollen zunächst nicht aussagen.
Den Vernehmungsbeamten hat der 26-Jährige nach ihren Angaben berichtet, dass er am Tattag, einem Sonntag, zum Kaffeetrinken bei seinen Großeltern war. Mit dem Großvater habe er Unterlagen angesehen, in denen es um von dem Enkel betreute Immobilien des Ehepaars ging. Der Enkel habe zudem berichtet, dass die Großeltern — wie schon häufiger — gestritten hätten.
Gegen 17.15 oder 17.20 Uhr habe er die Großeltern verlassen, nach einer kurzen Spritztour — „um den Kopf frei zu bekommen“— habe er noch diverse Personen getroffen, schließlich Besuch von einem befreundeten Paar gehabt.
Auch sein Wagen war Thema. Den Polizisten habe er gesagt, er sei mit seinem weißen Audi S1 unterwegs gewesen, habe dafür seinen zweiten Wagen — einen Maybach S600, den er von der Werkstatt als Ersatzwagen für seinen Mercedes erhalten hatte — mit seinem Halbbruder getauscht.
Am nächsten Morgen habe ihn ein Anruf alarmiert, dass im Haus der Großeltern die Türen offen stehen, sie auf Rufe nicht antworteten. Sofort sei er hin, habe gleichzeitig die Polizei alarmiert. Vor Ort sei er ums Haus herumgegangen, Türen hätten offen gestanden, Wohn- und Schlafzimmer seien durchwühlt gewesen. Die Polizei habe ihm dann mitgeteilt, dass zwei leblose Personen gefunden wurden.
Viele Nachfragen hatten die Verteidiger zu einem Vermerk zur ersten Vernehmung. Der Beamte hatte formuliert, der Enkel „gab sich weinerlich“, und notiert, dass ein Papiertaschentuch, das der 26-Jährige beim Schluchzen vors Gesicht hielt, hinterher trocken war.
Die Verteidiger monierten zudem, die Vernehmung habe nur aus Fragen bestanden, man habe den Enkel nicht frei erzählen lassen. Damit habe das Gespräch dem Verhör eines Verdächtigen geglichen. Sie glauben, dass der Enkel schon zu diesem Zeitpunkt als Beschuldigter galt, er aber nicht entsprechend belehrt wurde.
Die Polizisten widersprachen. Erst spätere Informationen, unter anderem über eine Schenkung der Großeltern an den Enkel, habe den Verdacht auf diesen gelenkt. Die Großeltern sollen dem Enkel 2016 eine Summe von 800 000 Euro überwiesen haben. Zudem soll er von einer Immobilie die Hälfte des Großvaters erhalten haben — die Großmutter habe ihre jedoch behalten.