Was ist eigentlich die Aufgabe des Schulamts?

Die beiden Schulamtsdirektorinnen Christina Willert und Ursula Gondolf erklären, wie ihre Tätigkeit in Wuppertal aussieht.

Foto: Stefan Fries

Frau Willert und Frau Gondolf, wofür ist das Schulamt zuständig?

Ursula Gondolf: Das Schulamt ist eine Aufsichtsbehörde des Landes. Es kontrolliert, ob die Vorgaben des Landes in Wuppertal umgesetzt werden. Deshalb heißt es auch das Schulamt für die Stadt Wuppertal.

Christina Willert: Man kann es auch so ausdrücken: Alles was äußere Zuständigkeiten sind, wie Gebäude, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Stadt. Die inneren Angelegenheiten wie die Umsetzung von Richtlinien und Lehrplänen sowie die Ausstattung mit Lehrern ist Sache des Schulamtes.

Was machen Sie konkret?

Gondolf: Wir setzen die Entscheidungen der Landesregierung um, zum Beispiel wie viel Personal die Stadt Wuppertal erhält. Das Schulamt verteilt die Lehrkräfte nach einem Personalschlüssel gerecht auf die einzelnen Schulen. Wir betreuen auch die Lehrer und Lehrerinnen. Wenn eine Lehrkraft die Schule wechseln will, prüfen wir die Bedürfnisse der Lehrkraft, aber auch die der Schule. Wenn eine Lehrkraft mit kleinen Kindern lieber kurze Wege zur Arbeit hätte, schauen wir, was möglich ist. Die Belange der Schule und der Kinder haben aber Vorrang.

Für welche Schulen ist das Schulamt für die Stadt Wuppertal zuständig?

Willert: Das Schulamt für die Stadt Wuppertal ist für die Grund-, Haupt- und Förderschulen zuständig. Alle anderen Schulformen unterstehen der Bezirksregierung Düsseldorf. Für die Eltern ist das meist schwer zu durchschauen. Das merkt man auch daran, dass das Schulamt schnell der Ort ist, an dem sich Eltern beschweren.

Ist das nicht immer die richtige Anlaufstelle?

Gondolf: Die Schulaufsicht ist nicht die erste Ansprechpartnerin für die Eltern. Zunächst ist die Schule der Ort, an dem Probleme gelöst werden können. Der erste Gesprächspartner ist immer die Schulleitung. Erst wenn das Problem nicht gelöst werden kann, wird das Schulamt eingeschaltet.

Willert: In letzter Zeit beobachten wir, dass die Eltern gleich an mehrere Stellen wie die Bezirksregierung, das Schulamt und das Ministerium Briefe schreiben, ohne dass die Schulleitung die Chance hatte, das Problem zu lösen. Das ist aber eine gesamtgesellschaftliche Entwicklung, sich nicht mit der Person vor Ort auseinanderzusetzen. Unser Ziel ist es, dass sich alle Beteiligten zusammensetzen und gemeinsam eine Lösung erarbeiten.

Was sind häufige Beschwerden?

Gondolf: Es geht um Noten, mit denen Eltern nicht einverstanden sind, Mobbing in der Schule oder den Wechsel einer Schule. Der Anspruch auf Inklusion beschäftigt uns auch immer wieder - sowohl vonseiten der Eltern mit Kindern mit Beeinträchtigung, als auch von Eltern mit Kindern ohne Beeinträchtigung. Es gibt den Anspruch, das Kind bestmöglich zu fördern. In Grundschulen des gemeinsamen Lernens sind die Klassen aber größer als in Förderschulen. Es gibt auch Beschwerden von Eltern, die befürchten, dass Kinder ohne Beeinträchtigung in diesen Klassen zu wenig lernen. So ein Riesenprozess wie die Inklusion dauert, bis sie in den Köpfen und Herzen angekommen ist.