Rutschgefahr Wer haftet? Das müssen Wuppertaler übers Schneeschippen wissen

Wuppertal · Der Hauseigentümer haftet, kann die Haftung aber an seine Mieter übertragen. Doch wie oft müssen Schneeschipper ran?

Am Morgen war bei vielen Wuppertalern Schneeschippen angesagt.

Foto: Andreas Fischer

Der Schnee am Donenrstag in Wuppertal ist für viele Hauseigentümer mit Pflichten verbunden. Hermann Josef Richter, Vorsitzender von Haus und Grund Wuppertal, erinnert an die rechtliche Lage beim Räumen: „Der Hauseigentümer haftet, kann die Haftung aber an seine Mieter übertragen.“ Dazu fertigt er einen Plan an, welcher Mieter zu welcher Zeit den Schnee räumen muss. „Bürgersteige müssen begehbar sein, dazu reicht ein Streifen.“

Der Eigentümer muss seinen Mietern die nötigen Mittel zur Verfügung stellen, zum Beispiel eine Schippe und Granulat zum Streuen. Er kann den Winterdienst auch auf eine Firma übertragen und die Kosten dafür auf die Mieter umlegen. Das werde häufiger bei großen Wohnungsgesellschaften gemacht, seltener bei privaten Vermietungen. „Es gibt Winter, da gibt es keinen Schnee. Dienstleister nehmen aber meist einen Festpreis für das Jahr oder die Saison.“

Wann und wie häufig muss geschippt werden? Die Arag-Versicherung kennt die Antwort: Bei starkem und wiederkehrendem Schneefall müssen Verantwortliche auch mehrmals am Tag raus und spätestens innerhalb einer Stunde nach jedem beendeten Schneefall schippen. Und wenn für die Nacht Glatteis angekündigt ist, darf nicht bis zum nächsten Morgen gewartet werden, sondern es muss vorbeugend gestreut werden.

(pal/neuk)