Verbrauchertipp Wichtige Versicherungen für den Winter

Fehlt die entsprechende Police, bleiben Kunden auf dem Schaden sitzen.

Wer bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, verliert seinen Versicherungsschutz.

Foto: gelb/Fischer, Andreas H503840

Mancherorts macht der Winter ernst: Sturmgefahr und Schneeverwehungen. Temperaturen rund um den Gefrierpunkt sorgen für Frieren, Zähneklappern und Gefahren durch Frost. Ob geplatzte vereiste Rohrleitungen im Haus oder folgenschwere Ausrutscher durch Schneeglätte auf den Straßen: Ist das Risiko von Schäden und Unfällen nicht ausreichend abgesichert, kann die Kälte teure Konsequenzen nach sich ziehen. Angelika Thalmann von der Verbraucherzentrale in Wuppertal hat folgende Tipps:

Wasserrohre absperren. Wenn Wasser gefriert, dehnt es sich aus und kann auf diese Weise leicht Rohre sprengen. Noch größer wird der Schaden, wenn aufgetautes Wasser aus den geplatzten Leitungen in die Wohnung fließt. In der Regel übernehmen Hausrats- und Wohngebäudeversicherung einen solchen Schaden – falls dieser spezielle Versicherungsschutz im Vertrag enthalten ist. Eine volle oder teilweise Übernahme der Kosten kann jedoch auch vom Versicherer verweigert werden, falls die Rohre nicht rechtzeitig entleert, beziehungsweise abgesperrt oder die Wohnräume nicht ausreichend beheizt wurden.

Gehwege von Eis und Schnee räumen. Bei den ersten dicken Flocken beginnt für Eigentümer auch der Winterdienst vor der eigenen Haustür: Vereiste Flächen müssen gestreut, Gehwege und Zufahrten müssen nach einem Schneefall geräumt werden. Diesen Winterdienst haben Mieter zu übernehmen, falls dies im Mietvertrag so vereinbart wurde. Rutscht ein Passant auf einem vereisten oder schneebedeckten Weg aus und verletzt sich, können Ersatzansprüche auf denjenigen zukommen, der die Streupflicht missachtet hat. Ohne Haftpflichtversicherung kann dies teuer werden.

Bei Sturz versichert. Wird Passanten ein vorschriftsmäßig geräumter und gestreuter Gehweg dennoch zum Verhängnis, springt bei Verletzungen die gesetzliche Unfallversicherung ein – aber nur dann, wenn der sogenannte Wegeunfall auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit oder anschließend auf dem direkten Heimweg passiert ist. Auch für diesen und sonstige Ausrutscher mit schmerzhaften Folgen zahlt die private Unfallversicherung.

Sturmschäden am Haus sofort der Versicherung melden. Rütteln Windböen und Eisregen gehörig am Haus bietet die Gebäudeversicherung einen Schutz gegen Sturm, Hagel, Feuer und Brand. Eine solche Police sollten Hausbesitzer vorweisen können, wenn das Dach abgedeckt, der Schornstein beschädigt oder ein Baum aufs Haus gefallen ist.

Dächer im Blick haben und prüfen. Halten die Dächer von Haus, Wintergarten oder Garage den Schneemassen nicht stand, springt die Gebäudeversicherung hingegen nicht automatisch bei Schäden ein. Diese müssen Hausbesitzer mit einer Extra-Vereinbarung beziehungsweise einer zusätzlichen Police für Elementarschäden abgesichert haben, die auch für die Folgen von Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdbeben oder Lawinen zahlt.

Winterreifen sind Pflicht. Wer derzeit noch mit Sommerbereifung fährt und bei einem Glätteunfall das eigene Fahrzeug beschädigt, muss damit rechnen, dass die Kfz-Versicherung den Schaden abhängig vom Grad des eigenen Verschuldens – wenn überhaupt – nur geringfügig reguliert. Bei vielen Kaskotarifen verzichten Versicherer allerdings ausdrücklich darauf, Ausgleichszahlungen wegen grober Fahrlässigkeit zu verweigern.

Weitere Informationen gibt es online unter: