Nachgehakt Wie die Versicherung nach Einbruch hilft
Die Verbraucherberatung erklärt, was Opfer eines Verbrechens beachten müssen.
Wuppertal. Mehr als 50 000 Wohnungseinbrüche erfasste die Polizei 2014 in NRW. „Die Einbrecher kennen die Schwachstellen von Häusern. Deshalb ist es wichtig, den Sicherheitslücken einen Riegel vorzuschieben“, erklärt die Verbraucherzentrale, die mit dem Landeskriminalamt für mehr Sicherheit für Haus und Wohnung wirbt.
„Wenn Diebe dennoch auf Beutezug gegangen sind, dann ist die Hausratversicherung der Schlüssel für den Ersatz von Möbeln, Fernsehern oder gestohlener Kleidung. Einbruchopfer müssen dabei allerdings ein paar Verhaltensregeln beachten. So sind Versicherung und Polizei umgehend zu informieren und auch alle gestohlenen Gegenstände detailliert aufzulisten“, sagt Harald Rahlke von der Verbraucherzentrale in Wuppertal.
Damit Gestohlenes über die Hausratversicherung abgesichert ist, muss der „Tatort“ bestimmte Bedingungen erfüllen. So sollte sich der Einbrecher mit einem Werkzeug wie Brechstange oder Dietrich Zugang verschafft haben. Aber auch wenn er mit einem geraubten Schlüssel einbrechen konnte, muss die Hausratversicherung das gestohlene Eigentum ersetzen.
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Schlüssel fahrlässig wegkam.
Eine Hausratversicherung sichert den ganzen Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten ab. Für Bücher, Teppiche, Geschirr oder sogar das Futter der Haustiere gibt es Ersatz. Mitversichert ist auch, wenn Gegenstände aus einer nahen Garage oder dem Keller ge- stohlen werden.
Der Versicherte erhält im Schadenfall so viel Geld, dass er einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen neu erwerben kann (Wiederbeschaffungspreis). Achtung: Das muss nicht der Kaufpreis sein.
Übernommen werden auch Reparaturkosten für beschädigtes Inventar oder beim Einbruch beschädigte Türen und Fenster. Weiter wird eine Wertminderung für beschädigte, aber noch uneingeschränkt nutzbare Gegenstände bezahlt. Wenn es bei der Regulierung Fragen und Probleme gibt, hilft die Versicherungsberatung für Schadensfälle der Verbraucherzentrale.