Hauskäufer sind sauer auf die GWG
Bei zwei Käuferinnen ist die Abnahmeliste nach eineinhalb Jahren nicht abgearbeitet.
Wuppertal. Wer ein Haus baut, der muss irgendwann mit Stress rechnen. Dass der aber auch eineinhalb Jahre nach dem Einzug nicht aufhört, ärgert zwei Käuferinnen von GWG-Reihenhäusern an der Straße Am Kalkofen gewaltig.
Ihr Eindruck, nachdem sich die Gespräche über die Beseitigungen möglicher Mängel immer noch hinziehen und Besserung nur schleppend einsetzt: "Wir werden für dumm verkauft, als hätten wir keine Ahnung." Dabei ist eine der Frauen in einem technischen Beruf tätig. Sie fühlen sich aber behandelt, als seien sie bloß Frauen - und dann auch noch alleinerziehend.
Ursprung des Ärgers: Bei der Abnahme des Hauses erstellten die beiden Mütter ein Liste mit Mängeln, die nach ihrer Ansicht noch vom Bauherrn erledigt werden müssten. 69 Punkte sind darauf für ein Haus aufgelistet. Eine Therme zum Beispiel wurde erst Monate nach dem Einzug ausgetauscht. Auf einen Trockner für den feuchten Kellerraum wartete eine der beiden Frauen sechs Wochen. In anderen Punkten verwechselten Handwerker immer wieder die Häuser miteinander, so die beiden Käuferinnen. Eineinhalb Jahre nach dem Einzug ist diese Liste aber immer noch nicht Geschichte, sondern umfasst weiterhin 21 Punkte.
Und die Frauen sind es leid, dass die GWG nach ihrer Ansicht stets Fristen verstreichen lässt. Strittig sind derzeit unter anderem noch der Austausch einer Treppenstufe mit einem Riss, die Begradigung des Grundstücks hinter dem Haus, Risse an der Garagenwand, Feuchtigkeit im Keller, nicht ordnungsgemäß schließende Türen, nicht ausreichende Leistung der Heizung und eine fehlende Trennfuge in der Schieferfassade.
Die GWG allerdings schätzt die Situation anders ein. Bei dem jüngsten Gespräch hätten die GWG-Mitarbeiter eigentlich den Eindruck gehabt, man befinde sich auf einem guten Weg, so GWG-Sprecherin Gerhild Gössing. Die Abnahmeliste stelle außerdem keineswegs zugleich eine Mängelliste dar. Dass da 69 Punkte auftauchen, sei nicht ungewöhnlich. Und in einzelnen Positionen seien Reparaturarbeiten erledigt beziehungsweise in Aussicht gestellt. Zu anderen Positionen auf er Abnahmeliste gibt es Gerhild Gössing zufolge aber schlicht unterschiedliche Rechtsauffassungen.
Das betrifft zum Beispiel den feuchten Keller. Das Argument der GWG: Es wurde zu wenig gelüftet. Der Konter einer der Käuferinnen: Dann lasst uns doch das Fenster öffnen und den Raum versiegeln. Später könne man ja sehen, ob die Tischtennisplatte weiter schimmelt. Was die Begradigung des Grundstücks angeht, meint die GWG, das sei vertraglich nicht abgemacht gewesen. Die Käuferinnen hätten einen Grobplan falsch gelesen.