Finanzielle Erholung nach Corona Keine Gebühren für Außengastro
Wuppertal · Weil das Gewerbe in der Pandemiezeit besonders unter den Maßnahmen gelitten hat, sollen bis zum Ende des Jahres die Verwaltungsgebühren entfallen.
Bis zum Ende des Jahres soll auf die Erhebung der Verwaltungsgebühren für gaststättenrechtliche Änderungsanträge anlässlich der Hinzunahme oder Veränderung einer Außengastronomie verzichtet werden, heißt es in einer Beschlussvorlage, über die der Rat der Stadt Wuppertal im April entscheiden wird. Als Begründung wird angegeben, dass die Corona-Maßnahmen inzwischen zwar wesentlich gelockert wurden, die ansässigen Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe jedoch immer noch erheblich unter den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie leiden. Zur finanziellen Erholung des Gewerbes, das in den vergangenen zwei Corona-Jahren besonders stark betroffen war, schlägt die Verwaltung deshalb vor, die Gebühren weiter auszusetzen. Ab 2023 sollen dann wieder Gebühren erhoben werden. Archivfoto: afi