20-Jähriger verurteilt Schokolade mit Falschgeld bezahlt
Ein junger Mann hatte versucht Falschgeld in Verkehr zu bringen. Nun musste er sich vor Gericht dafür verantworten.
Ein spontaner Einfall, der im Gerichtssaal des Amtsgerichts endete: Ein mittlerweile 20-jähriger Wuppertaler wurde am gestrigen Freitag, 22. Juli, zu einer Geldauflage in Höhe von 300 Euro verurteilt, die er an eine gemeinnützige Institution in Oberbarmen zahlen wird. Laut Anklage soll er am 2. Juli 2020 versucht haben, Falschgeld in Verkehr zu bringen und damit einen Betrug versucht haben.
Der Angeklagte gab zum Prozessauftakt die Vorwürfe zu. „Ich wollte mich entschuldigen“, sagte er. „Ich stehe zu meinen Fehlern und werde es nie wieder machen“.
Der Angeklagte hatte nach Angaben des Verteidigers Jan Eils an einer Schwebebahnhaltestelle mitbekommen, wie sich eine Gruppe ihm unbekannter Jugendlicher über Falschgeld unterhielt und auch Falschgeld dabei hatte. Spontan habe der Angeklagte gefragt, ob er zwei gefälschte 50 Euro-Scheine bekommen könnte. Die Jugendlichen hätten ihm die angefragten Scheine überlassen. Dann habe der damals 18-Jährige versucht, an einem Kiosk in Vohwinkel an echtes Bargeld zu gelangen, indem er Schokolade und ein Getränk kaufte. Die Blüten wurden aber von den Kioskmitarbeitern erkannt, die daraufhin die Polizei verständigten.
Auf Nachfrage von Richterin Claudia Weiser, warum er versucht habe, sich auf betrügerische Weise mit Falschgeld zu bereichern, antwortete er, dass er in dem Moment nicht nachgedacht habe.
„Der Versuch ist im Versuchsstadium steckengeblieben“, stellte Staatsanwalt Stephan Oertgen fest. Der Angeklagte sei bis zum Tatzeitpunkt straffrei gewesen, nach der Tat habe er keine weitere Straftat mehr begangen. Es liege auf der Hand, dass er als Jugendlicher gehandelt habe, so Oertgen. Sein Vorgehen „spricht für typische, jugendliche Unreife“, sagte der Staatsanwalt. Richterin Claudia Weiser und die beiden Schöffen verurteilten den 20-Jährigen nach dem Jugendstrafrecht. Einen Eintrag ins Führungszeugnis werde er nicht erhalten, so Weiser.
Bei der Urteilsverkündung stellte sie heraus, dass ein Erwachsener beim gleichen Tatbestand zu einer mindestens einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt werden könnte, und betonte die Schwere des Verbrechens. „Geld ist unser Austausch im täglichen Leben“, sagte sie. Dies setze voraus, dass die Menschen dem Geld vertrauen können. So könne eine Wirtschaft kaputtgehen, wenn die Menschen kein Vertrauen mehr in ihr Geld hätten. Der Angeklagte und sein Verteidiger erklärten Rechtsmittelverzicht.