Seilbahn Wuppertaler geben ihre Stimme per Briefwahl zum Seilbahn-Projekt ab
Wuppertal · Bei der Abstimmung zur Seilbahn müssen einige Vorgaben beachtet werden, sonst ist der Stimmzettel ungültig.
In diesen Tagen haben viele Wuppertaler die Wahl. Einigen der rund 270 000 Stimmberechtigten liegen die Wahlunterlagen zur Abstimmung über die Seilbahn schon vor, die anderen sollten in den kommenden Tagen in ihre Briefkästen schauen.
Alle, die Deutsche oder EU-Bürger sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben, können bei der Befragung zur Seilbahn über folgende Frage mit „Ja“ oder „Nein“ abstimmen: „Sind Sie für den Bau einer Seilbahn vom Döppersberg über die Universität bis zum Küllenhahn?“
Bis zum 26. Mai 2019 um 16 Uhr muss der frankierte Rückumschlag bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Wer eine gültige Stimme abgeben möchte, sollte mehrere Punkte unbedingt beachten. In den grünen Umschlag darf nur der Stimmzettel gesteckt werden. Das Schreiben mit der ausgefüllten Erklärung des Wahlberechtigten gehört nicht in den grünen Umschlag, sondern muss einzeln in den gelben Rückumschlag gesteckt werden. „Sind beide Zettel im grünen Umschlag, dann ist die Wahl ungültig, weil sie nicht geheim ist“, sagt Stadtsprecherin Kathrin Petersen.
Bei der Auszählung der Stimmen werden die Erklärungen zur Abstimmung zunächst von den grünen, noch verschlossenen Umschlägen getrennt. So können später die Stimmen nicht Wählern zugeordnet werden. Wird die Erklärung nicht ausgefüllt, ist die Stimme ebenfalls ungültig. Falsche Angaben sind strafbar.
Die Stadt weist darauf hin, dass es Hinweise zur Abstimmung über die Seilbahn unter: https://www.wuppertal.de/Abstimmung gibt. Dieser Link funktioniert nicht. Stattdessen muss es heißen: www.wuppertal.de/abstimmung