Die Verbraucherzentrale gibt Tipps für Sendungen zu Weihnachten Wertvolle Post absichern und rückverfolgbar aufgeben
Wuppertal · Wer Gutscheine, Geld oder andere Wertgegenstände zu Weihnachten verschickt, sollte entsprechende Nachweise dazu aufbewahren und genau darauf achten, was im Falle des Falles versichert ist.
Weil viele Familien in diesem Jahr ihre gegenseitigen Besuche an Weihnachten pandemiebedingt stark einschränken werden, sind frohe Botschaften per Grußkarte oder Pakete mit liebevollen Gaben eine willkommene Alternative. Dazu zählen auch „wertvolle“ Briefe mit Geld-, Gutschein- oder Büchergeschenken. Groß sind Enttäuschung und Ärger bei Absendern und Empfängern, wenn Postsendungen zum Jahreswechsel zu spät oder gar nicht ankommen.
Damit Briefe mit geldwertem Auftrag unterwegs nicht verloren gehen, sollte die kostbare Fracht am Postschalter entgegengenommen, berechnet und eingescannt werden, damit die Sendung möglichst lückenlos verfolgt werden kann. Ein solcher Service kostet extra. „Dennoch gelangen viele Schreiben mit wichtigen oder finanziellen Anliegen nicht sicher und fristgerecht an die richtige Adresse, weil das Porto-ABC für die einzelnen Zustellungsprodukte für viele Versender ein Buch mit sieben Siegeln ist“, erklärten die Experten der Verbraucherzentrale und geben folgende Tipps.
Brief mit Warensendung: Geschenke im Kleinformat müssen nicht unbedingt als Paket oder Päckchen aufgegeben werden. Die Warensendungen im Kleinformat lassen sich je nach Anbieter auch etwas preisgünstiger per Brief verschicken. Hierbei gelten jedoch besondere Bedingungen: Die Sendung ist oberhalb der Anschrift mit der Aufschrift „BÜWA“ zu versehen. Die Ware ist jedoch nicht versichert und auch eine Sendungsverfolgung scheidet aus.
Wertbrief: Wer Geld in einem einfach frankierten Umschlag verschickt, hat in der Regel keinen Anspruch auf Schadensersatz, falls der Brief oder sein Inhalt bei der Beförderung verloren gehen. Geldgeschenke sind bis zu 100 Euro oder wichtige Dokumente bis zu 500 Euro Sachwert abgesichert, wenn sie als Wertbrief versendet werden.
Expressbrief: Last-Minute-Weihnachtsgrüße erreichen ihr Ziel meist noch rechtzeitig, wenn man den Expresszuschlag für die schnelle Post mit in Kauf nimmt.
Einschreiben: Damit sich Laufzeitverträge zum Jahresende nicht automatisch verlängern, müssen sie rechtzeitig gekündigt werden. Wer die Frist versäumt oder eine ordentliche Kündigung nicht nachweisen kann, muss mit erheblichen Folgekosten bei einer verspäteten Vertragsauflösung rechnen. Auf Nummer sicher gehen Kunden, wenn sie ihre Kündigung per Einschreiben versenden und so nachweisen, dass ein Brief auf den Weg gebracht wurde und termingerecht beim Empfänger angekommen ist.
Weitere Informationen zum Briefversand finden Ratsuchende im Online-Portal post-ärger.de der Verbraucherzentrale NRW.