Wuppertal Wuppertaler wird Einreise in die USA verweigert
Kurt Zänker meldete der Polizei den Verlust seines Ausweises. Doch auch nachdem er wieder aufgefunden war, blieb Zänker die Einreise in die USA verwehrt: Durch ein Versäumnis der Behörden galt sein Ausweis immer noch als ungültig.
Wuppertal. Kurt Zänker staunte nicht schlecht, als er kürzlich eine Einreisegenehmigung in die USA beantragte und diese abgelehnt wurde. Und das, obwohl er einen gültigen Ausweis vorweisen konnte. Was war passiert?
Der in Wuppertal wohnende Professor und Institutsleiter der Fakultät für Gesundheit an der Universität Witten/Herdecke ist aus beruflichen Gründen viel in der Welt unterwegs. Vor kurzem stand für ihn eine wissenschaftliche Konferenz in China an, erzählt der 71-Jährige. Da er dafür schnell ein Visum benötigte, habe er seinen Pass mit der Post per Expressversand zur Chinesischen Botschaft nach Frankfurt geschickt, so Zänker. Obwohl dieser eigentlich am nächsten Morgen ankommen sollte, sei der Pass auch nach drei Tagen nicht da gewesen.
Am vierten Tag meldete Zänker der Polizei den Verlust seines Ausweises. Zum Glück hatte er parallel dazu einen vorläufigen Reisepass beantragt, so dass der Reise nach China nichts im Wege stand. Als Zänker zurückkehrte, erfuhr er, dass sein Ausweis wieder aufgetaucht war. „Ich habe dann beim Bürgerbüro einen neuen Pass angefragt“, erzählt Zänker.
Doch stattdessen sei sein alter Ausweis dort wieder als gültig eingetragen worden. „Ich wurde noch darauf hingewiesen, dass man nach Großbritannien mit einem wieder validierten Pass nicht einreisen kann“, erinnert sich Zänker. Doch seiner geplanten Reise kurz danach in die USA sollte nichts im Wege stehen. Eigentlich. Umso mehr wunderte sich Zänker, als sein Einreiseantrag in die USA abgelehnt wurde. Was gleichzeitig sein Glück gewesen sei. Denn hätte er einen gültigen Einreiseantrag gehabt und wäre mit ungültigem Pass eingereist, wäre er festgenommen worden, vermutet Zänker.
Nachdem der Einreiseantrag abgelehnt worden war, telefonierte Zänker bis hin zum Bundesinnenministerium herum und erfuhr: Ein einmal gesperrter Pass komme auf eine Liste, und wenn die Behörden ihn davon nicht entfernten, bleibe der Pass ungültig. „Der Fehler liegt also bei den Behörden“, kritisiert Zänker.
Das Einwohnermeldeamt hätte der Polizei seiner Ansicht nach Bescheid geben müssen, dass der Pass von der Liste gelöscht werden müsse. Er kritisiert: „Ich muss mich auf die Behörden verlassen können.“ Es könne doch nicht sein, dass man sich als Bürger selbst um die Löschung aus polizeilichen Listen kümmern müsse.
Zänker fragt sich zudem, ob nun jeder Bürger, der seinen Pass verloren hat und wiederfindet, die Löschung selbst beantragen muss. Wuppertals Stadtsprecherin Ulrike Schmidt-Keßler wirbt zunächst einmal für Verständnis, dass der Pass gesperrt werde, wenn er verloren gehe. „Sie wollen als Bürger ja auch nicht, dass mit Ihrem Pass kriminelle Taten begangen werden“, so Schmidt-Keßler. Grundsätzlich sei der Ablauf beim Einwohnermeldeamt so, dass die Verlustmeldung eines Passes aufgenommen, an die Polizei weitergegeben und dort in einem Bundesländer übergreifenden Informationssystem gespeichert werde.
Wenn Bürger ihren Pass wiederfinden, müssten sie sich beim Einwohnermeldeamt melden. Dann werde der Pass überprüft und das Einwohnermeldeamt teile der Polizei mit, dass der Pass wieder gültig sei. „Von da an können wir den weiteren Ablauf nicht mehr kontrollieren“, sagt Schmidt-Keßler.
Bei der Polizei geht man bei der Meldung eines vermissten Passes zunächst einmal von einer möglichen Straftat aus, sagt Polizeisprecher Stefan Weiand. „Es könnte ein Diebstahl oder die Unterschlagung von Fundsachen vorliegen“, erklärt er. Wenn der Pass wieder auftauche, werde der entsprechende Vermerk aus dem polizeiinternen System gelöscht. Dabei warte die Polizei aber auf Informationen von anderen. „Wir gehen da nicht proaktiv vor“, so Weiand.
Wo genau der Informationsfluss im Fall Kurt Zänkers hakte, kann er öffentlich alleine schon aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht nachvollziehen. Genauso wenig wie die Stadtverwaltung. Zänker selbst hat sich auch an die Stadt gewendet.
Der Service im Einwohnermeldeamt sei zwar grundsätzlich in Ordnung, in seinem Fall hätte er sich aber eine kritische Nachfrage des Mitarbeiters beim Vorgesetzten gewünscht. Denn zumindest für Großbritannien-Reisen seien Probleme mit wieder gültig gemachten Pässen bekannt. Immerhin habe man ihm versichert, dass es ein internes Rundschreiben beim Einwohnermeldeamt geben werde.
Ein mulmiges Gefühl hinsichtlich der Datenspeicherung bleibt Zänker durch sein Erlebnis trotzdem: „Wer weiß schon, auf welcher Liste er steht?“ Umso wichtiger sei es, dass die Behörden besser zusammenarbeiten. Das fordert Zänker nach wie vor.