Zoo-Skandal: Bewährung aber keine Entschuldigung

Warum der Prozess gegen zwei Ex-Tierpfleger nach nur einem Verhandlungstag zu Ende war.

Die beiden 30 und 37 Jahre alten Männer auf der Anklagebank schweigen. Nur hin und wieder haben sie Blickkontakt oder flüstern mit ihren Verteidigern. Es ist der erste und letzte Tag im Prozess um den Skandal um misshandelte Praktikantinnen im Wuppertaler Zoo.

Ausgerechnet der Zoo. Der Leuchtturm mitten im Wuppertaler Image-Problem. Seit einem Jahr steht der sonst so fortschrittliche Tierpark wegen der bizarren Exzesse im eigentlich völlig unspektakulären Rinder-Afrika-Revier immer wieder in den Schlagzeilen. Die Anklage ist nahezu bundesweit bekannt: Laut Staatsanwaltschaft wurden über Jahre vorzugsweise junge Frauen entweder mit sexistischen Sprüchen angemacht oder minutenlang gefesselt oder beides. Ein Milieu des "latenten Sexismus" machte der städtische Personaldezernent im Rinder-Revier aus.

Am Donnerstag machte das Gericht kurzen Prozess. Das Wesentliche fand hinter verschlossenen Türen statt. Dort einigten sich Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht auf einen Deal: Die Angeklagten legen hinsichtlich mehrerer Vorwürfe Geständnisse ab. Im Gegenzug wurde eine Strafobergrenze innerhalb des Bewährungsrahmens vereinbart.

Der Effekt: Die Beweisaufnahme nahm weniger Zeit in Anspruch als die Verlesung der Anklageschrift. Die beiden Ex-Tierpfleger bejahten nur kurz die Vorwürfe, - erledigt. Auch die Plädoyers der Verteidigung gingen in Rekordzeit über die Bühne: "Wir bitten um eine mildes Urteil", sagten die Rechtsanwälte. Und dann gibt es ja immer noch das "letzte Wort" und damit die Möglichkeit für die Angeklagten, sich zu erklären. Viele nutzen die Gelegenheit, um sich zu entschuldigen. Doch die beiden schweigen.

Die Frage nach den Motiven, nach eigener Reue oder schlicht Scham? Sie bleibt unbeantwortet. Dennoch hatte der Deal den vom Gericht zuvor ausdrücklich erwünschten Effekt: Den Frauen, die sich nach Bekanntwerden der Vorwürfe reihenweise bei der Kripo gemeldet hatten, blieb der Gang in den Zeugenstand erspart.Was in den beiden Ex-Tierpflegern vorging, ließ sich nur erahnen. Das Gericht ließ jedenfalls auch bezüglich der Bewährungsauflagen Milde walten. Weil die beiden Männer, wie berichtet, schon vor Monaten entlassen wurden, seien sie finanziell bereits gestraft. Von einer Geldauflage sah das Gericht ab.

Ob die laut Urteil zu Opfern gewordenen Praktikantinnen zivilrechtliche Schritte einleiten, ist bislang offen. Beim Amtsgericht ist derzeit jedenfalls keine entsprechende Schadensersatzklage anhängig.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.