Medikament für todkranke Babys Zwei Millionen Euro: Krankenkasse muss teures Medikament Zolgensma nicht zahlen

Essen · Eltern hatten im Namen ihres sieben Monate alten Babys geklagt, dass die Krankenkasse die Kosten das rund zwei Millionen Euro teure Medikament Zolgensma übernehmen muss. Ein Gericht fällte nun ein Urteil.

Spinale Muskelatrophie verursacht Muskelschwund, die bei Babys in schweren Fällen unbehandelt zum Tod führen kann.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Eine gesetzliche Krankenkasse muss nicht die Kosten für das pro Dosis zwei Millionen Euro teure Gentherapie-Medikament Zolgensma übernehmen. Dies hat das nordrhein-westfälische Landessozialgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden. (Az. L 5 KR 1/20 B ER vom 27.2.).

Die Eltern hatten in Name eines sieben Monate alten Babys geklagt, das an spinaler Muskelatrophie (SMA) leidet, einer „unzweifelhaft schwerwiegenden lebensbedrohlichen Erkrankung“, so das Gericht. Das Mädchen werde aktuell mit dem in der EU zugelassenen Medikament Spinraza behandelt. Die Therapiekosten beliefen sich pro Jahr auf circa eine halbe Million Euro. Beantragt wurde eine Übernahme der Kosten einer Behandlung mit dem in der EU nicht zugelassenen Medikament Zolgensma, bei dem eine einmalige Injektion rund zwei Millionen Euro kosteten.

Die erstinstanzliche Ablehnung sei nicht zu beanstanden, so das LSG. Es bestehe im konkreten Fall weder ein Anspruch auf das Medikament noch eine Eilbedürftigkeit für einstweiligen Rechtsschutz. Zwar leide das Kind unter der Erkrankung. Die weiteren Voraussetzungen für die Versorgung mit einem nicht zugelassenen Arzneimittel seien jedoch derzeit nicht erfüllt, da eine zugelassene Behandlungsmethode zur Verfügung stehe.

Die „Aufdosierungsphase“ von Spinraza sei noch nicht abgeschlossen, ein Erfolg könne erst sechs bis zwölf Monate nach Beginn der Therapie beurteilt werden. Daher hätten sich sowohl die Ärzte des behandelnden, als auch des im Rahmen einer Zweitmeinung konsultierten Universitätsklinikums dafür ausgesprochen, den Behandlungsverlauf abzuwarten.

Die Behandlung mit Zolgensma hätten die Ärzte bisher nicht für notwendig erachtet. Aus ihren Aussagen lasse sich nicht herleiten, dass damit die erhoffte Heilung oder der Stillstand der Erkrankung erreicht werden könne. Zudem gebe es keine ausreichende Sicherheit, dass die unzureichend bekannten Nebenwirkungen des Medikaments die Gesundheit des Kindes nicht erheblich beeinträchtigen könnten.

Der Schweizer Pharmakonzern Novartis stellt Zolgensma in diesem Jahr für insgesamt 100 Säuglinge und Kleinkinder gratis in Ländern zur Verfügung, wo es noch keine Zulassung gibt. Eine Verlosung hatte Anfang Februar begonnen. Zolgensma gilt als das teuerste Medikament der Welt.

(dpa)