Analyse: Auf dem Weg in die Massenüberwachung?

Der ADAC hält das Fotografieren von Kfz-Kennzeichen mit anschließendem Computerabgleich für verfassungswidrig.

<strong>Düsseldorf. Der Fall liegt seit Ende vergangenen Jahres auf den Karlsruher Richtertischen, im Frühjahr wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden: Verstößt das Nummernschilder-Scanning gegen die Verfassung? Damit Karlsruhe nur ja nicht die "falsche" Entscheidung trifft, hat der ADAC einen Gutachter beauftragt, der den höchsten Richtern im Vorfeld ihres Urteils öffentlich "einflüstert": Die Länder, die diese Fahndungsmethode praktizieren, tun dies auf illegale Weise.

In dem Karlsruher Verfahren geht es um drei Kläger, die sich gegen entsprechende Gesetze der Länder Hessen und Schleswig-Holstein wenden. Kommen die Kläger durch, wäre die Fahndungsmethode wohl auch in allen anderen Ländern tot.

Für eine Verfassungswidrigkeit sprechen laut ADAC-Gutachter, dem Kasseler Rechtsprofessor Alexander Roßnagel, vor allem zwei Argumente. Zum einen seien die Länder für eine solche Maßnahme gar nicht zuständig. Denn wo es um Strafverfolgung geht, habe ausschließlich der Bund das Sagen.

Allerdings schöbe eine solche formale Argumentation dem Kennzeichen-Scanning noch nicht für alle Zeit einen Riegel vor. Denn dann könnte ja später der Bundesgesetzgeber eine entsprechende Regelung einführen.

Das kurzfristige Erfassen und sofortige Löschen des Kennzeichens sei nur ein Bagatelleingriff, argumentiert hingegen Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU). Schließlich erfülle die Polizei mit der Suche nach unversicherten oder gestohlenen Autos doch nur ihre Aufgabe.