Anklage wegen Alkohol-Tod von Schülern in Türkei
Istanbul/Lübeck (dpa). Acht Monate nach dem Tod von drei Lübecker Berufsschülern durch giftigen Alkohol ist in der Türkei Anklage gegen 13 Verdächtige erhoben worden. Der Prozess gegen die mutmaßlichen Alkoholpanscher sowie Zwischenhändler und Mitarbeiter eines Urlauberhotels solle am 26. Januar in Antalya beginnen, sagte der Lübecker Rechtsanwalt Frank-Eckard Brand am Dienstag.
Brand vertritt die überlebenden Schüler und die Eltern der drei Getöteten. Die Schüler hatten Ende März in einem Hotel in Kemer giftigen Methylalkohol in der Annahme getrunken, es sei Wodka. Die Anklage laute auf Totschlag in drei Fällen und versuchten Totschlag in vier Fällen, sagte Brand unter Berufung auf eine türkische Verbindungsanwältin.
Für den Prozess vor dem Gericht in Antalya sei der gleiche Senat zuständig, der auch den Fall des damals 17-jährigen Marco aus Uelzen wegen der angeblichen Vergewaltigung einer 13 Jahre alten Britin verhandelt hat. Die Staatsanwaltschaft Antalya erklärte am Dienstag auf Anfrage, sie wolle sich zu dem Fall nicht öffentlich äußern.
Türkische Medien berichteten, der Staatsanwalt fordere für die Alkoholpanscher Haftstrafen zwischen fünf und 20 Jahren. Sieben der Angeklagten sitzen in Untersuchungshaft. Brand sagte, seine Mandanten seien froh und erleichtert, dass die Sache jetzt in einem rechtsstaatlichen Verfahren geklärt werde.
Der Tod der Schüler hatte sowohl in Norddeutschland als auch in der bei deutschen Urlauber beliebten Region Kemer heftige Diskussionen ausgelöst. In den folgenden Wochen wurden bei Razzien in der Region größere Mengen gepanschten Alkohol entdeckt. Die Lübecker Schüler, die in dem südtürkischen Badeort auf Klassenfahrt waren, hatten nach eigenen Angaben in ihrem Hotel Schnaps für eine private Party gekauft.
Ein 21-Jähriger starb noch im Hotel an einer Methanolvergiftung, ein 17-Jähriger und ein 19-Jähriger fielen ins Koma und starben zehn Tage später in der Lübecker Uniklinik. Vier weitere Schüler erlitten leichtere Vergiftungen und überlebten. Die Lübecker Staatsanwaltschaft hatte den Fall bereits im Sommer an die türkischen Behörden abgegeben. Die Ermittlungen gegen den Lehrer, der die Schüler auf der Reise begleitet hatte, wurden im Juli eingestellt. Es habe keine Hinweise auf unterlassene Hilfeleistung oder fahrlässige Tötung durch Unterlassen gegeben, hieß es zur Begründung.